Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen1,
- - in Kenntnis des Berichts "Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel vom 1. Dezember 2004,
- - in Kenntnis des Berichts "In die Entwicklung investieren: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums- Entwicklungsziele" über das UN-Millenium-Projekt vom 17. Januar 2005,
- - in Kenntnis des Berichts "In größerer Freiheit - Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit, und Menschenrechten für alle" des UN-Generalsekretärs vom 21. März 2005,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel (im Folgenden: Hochrangige Gruppe) über hundert Empfehlungen zum Wandel und zur Notwendigkeit von Reformen der Vereinten Nationen unterbreitet werden, um den Herausforderungen und Bedrohungen wirksam zu begegnen, die sich aus Problemfeldern wie Armut, Infektionskrankheiten, Umweltzerstörung und Bürgerkriegen bis hin zu Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und der Nichtverbreitung von Kernwaffen ergeben; in der Erwägung, dass im Bericht des UN-Generalsekretärs die meisten dieser Empfehlungen hervorgehoben und unterstützt werden,
B. in der Erwägung, dass der Bericht der Hochrangigen Gruppe eine neue Vision der kollektiven Sicherheit enthält und sich mit allen wesentlichen Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit in der Welt auseinander setzt,
C. in der Erwägung, dass der UN-Generalsekretär den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe entsprechend dazu aufruft, die Politik und die Institutionen der Vereinten Nationen zu reformieren, um sich den aus den neuen Bedrohungen erwachsenden Herausforderungen zu stellen und die Aushöhlung dieser Institutionen in Anbetracht der wachsenden Uneinigkeit zwischen den Staaten und deren unilateralen Maßnahmen zu verhindern,
D. in der Erwägung, dass im Bericht der Hochrangigen Gruppe unmissverständlich formuliert wird, dass der Einsatz von Gewalt, wenn dieser notwendig ist, immer das letzte Mittel einer Konfliktbeilegung darstellt, was in einer Resolution des Sicherheitsrates zu den Grundsätzen für den Einsatz von Gewalt bestätigt werden soll, und dass in diesem Bericht eindeutig die "entstehende Norm" gebilligt wird, wonach es im Falle eines Massenmordes und anderen Massentötungen, ethnischen Säuberungen oder schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts eine internationale und kollektive Verpflichtung zum Schutz gibt, wenn die souveränen Regierungen sich als unfähig oder unwillig erweisen, solches zu verhüten,
E. in der Erwägung, dass ein tatsächlicher Multilateralismus unter der Bedingung, dass er sich auf geeigneten Institutionen sowie effizienten Beschlussfassungs- und Durchführungsverfahren gründet, das beste Instrument darstellt, um der Probleme und Bedrohungen, denen die internationale Gemeinschaft ausgesetzt ist, Herr zu werden;
F. in der Erwägung, dass im Bericht des UN-Generalsekretärs die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen sowie unverzüglicher Reformen hervorgehoben und eine Reihe durchführbarer konkreter Maßnahmen vorgeschlagen wird, deren Annahme durch die Staats- und Regierungschefs bis September 2005 erfolgen soll,
G. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei den Anstrengungen, die weltweite Teilnahme an multilateralen Übereinkommen zu gewährleisten, an vorderster Stelle stehen müssen,
1 AB1. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.
Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung
- 1. begrüßt nachdrücklich den Bericht des UN-Generalsekretärs, der sich am Bericht der Hochrangigen Gruppe orientiert, und befürwortet mit Nachdruck die zugrunde liegende Entschlossenheit, die Vereinten Nationen nachhaltig und umfassend zu reformieren, um sie besser an die neuen Gegebenheiten der Welt anzupassen und in die Lage zu versetzen, die kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert effizienter, gerechter, langfristiger und stärker rechenschaftspflichtig zu gestalten; begrüßt insbesondere den realistischen Ansatz beider Berichte, die im Unterschied zu vorhergehenden Reformvorschlägen Visionen und konkrete praxisorientierte Aktionsmaßnahmen in geeigneter Weise miteinander verbinden;
- 2. fordert den Rat auf, den von Kofi Annan vorgelegten Reformbericht uneingeschränkt zu unterstützen, und fordert den luxemburgischen Ratsvorsitz auf, sich dafür einzusetzen, einen Beschluss des Rates über einen gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zu konkreten UN-Reformen zu erzielen;
- 3. unterstützt entschieden die Ansicht, dass Fortschritte in den Bereichen Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte Hand in Hand gehen müssen, und dass die Reform der Vereinten Nationen nicht als ein Ziel in sich selbst zu betrachten ist, sondern vielmehr als unvermeidliche Folge einer umfassenden Analyse der politischen Gegebenheiten und Sicherheitsfaktoren, die in der neuen und ungewissen Situation der Welt existieren; plädiert deshalb für eine Stärkung der Vereinten Nationen und ihrer Institutionen, da es sich bei ihnen um die am besten geeigneten und einzigen globalen Institutionen handelt, die die internationale Legitimität besitzen und die potenziell in der Lage sind, die kollektive Sicherheit wirksam zu unterstützen und zu gewährleisten;
- 4. befürwortet die strikte Umgrenzung der Begriffe der legitimen Selbstverteidigung, der Anwendung von Gewalt und der Schutzverantwortung für Zivilbevölkerungen, wie sie von der Hochrangigen Gruppe im Einklang mit dem Geist und dem Wortlaut der UN-Charta definiert wurden, und teilt die Ansicht, dass eine solche Definition den Sicherheitsrat nicht abhalten dürfte, präventiv zu handeln, sogar proaktiver als in der Vergangenheit, da der Sicherheitsrat die einzige legitime Institution für solche Maßnahmen ist; verweist darauf, dass es nur dann eine wirksame Krisenprävention geben kann, wenn die Vereinten Nationen über die Möglichkeiten der Überwachung verfügen, d.h. Spannungen zwischen ethnischen, sprachlichen oder religiösen Gruppen, die zum Ausbruch von Krisen führen können, ständig verfolgen können;
- 5. erinnert mit Nachdruck daran, dass sich der Sicherheitsrat, wenn er den Einsatz von Waffengewalt in Betracht zieht, immer von folgenden fünf Kriterien der Legitimität leiten lassen sollte: die Ernsthaftigkeit der Bedrohung, die Redlichkeit der Ziele, die Anwendung als letztes Mittel, die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Berücksichtigung der Folgen; teilt die Ansicht, dass die Grundsätze für den Einsatz von Gewalt und für dessen Bewilligung durch eine entsprechende Resolution des Sicherheitsrates festgesetzt werden müssen; schlägt vor, dem Sicherheitsrat die Möglichkeit zu geben, im Einzelfall, für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und eine genau definierte Situation ihm gemäß Kapitel VII der Charta zustehende Befugnisse an eine anerkannte regionale Organisation zu übertragen;
- 6. unterstützt die Forderung der hochrangigen Gruppe, die in dem Bericht des Generalsekretärs bekräftigt wurde, der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zur Bekämpfung der Verbreitung von Atomwaffen und der Verhütung des Einsatzes von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen eine verstärkte Rolle und erhöhte Mittel zu gewähren, einschließlich der Stärkung ihrer Kontrollbehörde; unterstützt nachdrücklich die Aufforderung an alle Staaten, eine uneingeschränkte Einhaltung aller Artikel des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen, des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen zuzusagen, um den multilateralen Rahmen für die Nichtverbreitung und die Abrüstung sowie die Vorschläge in diesem Bereich weiter zu stärken;
- 7. unterstützt die Gewährleistung der zu friedlichen Zwecken notwendigen Versorgung mit Brennstoff, wie etwa eine Vereinbarung, wonach die IAEA für Staaten, die freiwillig auf die Entwicklung von eigenen Einrichtungen zur Anreicherung von Uran und Spaltung von Plutonium verzichten, als Garant für die Lieferung von spaltbarem Material an zivile Nutzer von Nuklearmaterial zu Marktpreisen fungieren würde;
- 8. unterstützt die Ausarbeitung einer Strategie für den Kampf gegen den Terrorismus durch die Vereinten Nationen, die im Einklang mit den Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit steht, die Zivilgesellschaft einbezieht und die sich auf fünf Säulen stützt, welche darin bestehen, dass Überzeugungsarbeit mit dem Ziel geleistet wird, dem Terrorismus abzuschwören oder ihn nicht zu unterstützen, der Zugriff von Terroristen auf Finanzmittel sowie materielle Ressourcen unmöglich gemacht wird, Staaten davon abgehalten werden, Terroristen zu unterstützen, staatliche Kapazitäten für den Kampf gegen den Terrorismus entwickelt und Menschenrechte geschützt werden;
- 9. betont in diesem Zusammenhang, dass weiter auf der bisherigen Arbeit des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus (CTC) aufzubauen und das Exekutivdirektorium des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus (CTED) in seiner Aufgabe zu unterstützen ist, damit dieser die Einhaltung der Verpflichtungen der Resolution 1373(2001) des UN-Sicherheitsrats gewährleistet;
- 10. erwartet die Verabschiedung einer umfassenden Konvention zum Terrorismus durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich auf einer klaren und abgestimmten Definition stützt, die Menschenrechte und die demokratischen Freiheiten respektiert und die unter anderem eine Bezugnahme auf die Begriffsbestimmungen in dem Internationalen Übereinkommen von 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und in der Resolution 1566(2004) des UN-Sicherheitsrats enthält sowie die Feststellung erneuert, dass Handlungen, die unter die zwölf früheren Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus fallen, Terrorismus darstellen und eine Erklärung, dass sie den Tatbestand eines Verbrechens nach dem Völkerrecht erfüllen; ruft außerdem dazu auf, die wirksame Zusammenarbeit auf anderen wichtigen Gebieten auszubauen, wie z.B. dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel mit kleinen und leichten Waffen sowie bei Anstrengungen zur vollständigen Beseitigung von Landminen;
- 11. unterstützt nachdrücklich, dass sich Industriestaaten künftig aktiver an friedenserhaltenden Maßnahmen auf der ganzen Welt beteiligen, und ruft deshalb die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu größeren Anstrengungen dabei auf, ihre Armeen in Einheiten umzuwandeln, die im Rahmen von friedenserhaltenden Maßnahmen einsetzbar sind, sowie Kontingente für die Erfordernisse der Vereinten Nationen in Bereitschaft zu halten; bekräftigt sein Bekenntnis zur ernsthaften Neubelebung von Maßnahmen zur Konfliktprävention und zu friedensaufbauenden Maßnahmen nach Konflikten durch die Bereitstellung von Friedenstruppen mit einem entsprechenden Mandat, ausreichenden Möglichkeiten und angemessener Ausbildung, um die zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen und eine zivile und humanitäre Krise zu verhindern; stimmt dem Vorschlag zu, dass friedenserhaltende Maßnahmen, die von regionalen Organisationen durchgeführt werden, vom Sicherheitsrat genehmigt werden müssen;
Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
- 12. nutzt diese Gelegenheit, um an alle Beteiligten zu appellieren, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Millenium-Entwicklungsziele zu erreichen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Entwicklungsreformen und -ziele, wie diese in den Millenium-Entwicklungszielen genannt werden, in Übereinstimmung mit Reformanstrengungen in den Bereichen der kollektiven Sicherheit und der institutionellen Reformen verwirklicht werden müssen; ist davon überzeugt, dass nur mit einer gründlichen und ausgewogenen Reform des Systems des Vereinten Nationen als Ganzes ein besseres Nord-Süd-Gleichgewicht in der UN erzielt werden kann, was wiederum zu einer größeren Akzeptanz und Legitimität der UN in den Augen ihrer Mitglieder führen wird;
- 13. weist darauf hin, dass die früheren Zusagen von Geldgeberländern zur Finanzierung der Entwicklung umgesetzt werden sollten, insbesondere um Fortschritte bei der Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose zu erzielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Länderteams der Vereinten Nationen gestärkt werden sollten, und deren Personal angemessen ausgebildet und finanziert werden sollte und eng mit den internationalen Finanzinstituten zusammenarbeiten sollte, um die Millennium-Entwicklungsziele zu verwirklichen;
- 14. weist darauf hin, dass es notwendig ist, die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung weiter zu unterstützen, um Nachhaltigkeit in der Umwelt zu gewährleisten, den Klimawandel anzugehen und den besonderen Bedürfnissen der Entwicklungsländer in den Bereichen Landwirtschaft, Bodenschätze und Umweltmanagement Rechnung zu tragen;
- 15. weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Partnerschaft auf Gegenseitigkeit beruhen muss, wobei die Entwicklungsländer ihre Staatsführung stärken, die Korruption bekämpfen und die einheimischen Ressourcen ausschöpfen müssen, um nationale Entwicklungsstrategien zu finanzieren, während die Industrieländer diese Anstrengungen durch eine effektivere Vergabe von Entwicklungshilfe, einen besseren Zugang zu ihren Märkten und Schuldenerlass unterstützen müssen;
- 16. unterstützt die Ansicht, dass wirtschaftliche und soziale Entwicklung,Sicherheit, Achtung der Menschenrechte und Umweltschutz eng miteinander verknüpft sind; bekräftigt, dass Risikoverhütung durch Entwicklung die Bedrohungen politischer, militärischer oder terroristischer Natur, die sich aus tatsächlichen oder so empfundenen sozialen Ungleichheiten, wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten und Umweltverschlechterungen ergeben, erheblich verringern kann; begrüßt die Feststellung im Bericht der Hochrangigen Gruppe, dass es keine Hierarchie der Bedrohungen gibt und Bedrohungen unterschiedlicher Natur nicht isoliert voneinander betrachtet werden können; betont deshalb noch einmal, dass Sicherheitsprobleme eng mit der Umsetzung und der Konsolidierung der Millennium-Entwicklungsziele verbunden sind;
- 17. unterstützt uneingeschränkt die spezifischen Aufforderungen des Generalsekretärs in diesem Zusammenhang, auch die Forderung nach einem klaren Zeitplan für die Industrieländer, das Ziel, 0,7% des BNE für offizielle Entwicklungshilfe aufzuwenden, zu erreichen, die Forderung, die besonderen Bedürfnisse Afrikas anzuerkennen, die Forderung, eine Reihe von "Quick-Win"-Initiativen einzuleiten, um unverzüglich Fortschritte im Hinblick auf die Millenium-Entwicklungsziele einschließlich der Aufhebung von Benutzergebühren für grundlegende Gesundheitsfürsorge und Bildung zu erzielen;
- 18. unterstützt die im Bericht des Generalsekretärs enthaltene Empfehlung, den Beitrag nichtstaatlicher Akteure zu den Zielen der Vereinten Nationen zu stärken, u.a. durch neue Mechanismen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und der internationalen Institutionen;
- 19. begrüßt die im Bericht des Generalsekretärs enthaltene Empfehlung, die darauf abzielt, einen internationalen Rahmen zu vereinbaren, der sich mit dem Klimawandel nach 2012 befasst und an dem sich alle Hauptverursacher umfassend beteiligen sollen, und die fristgebundenen Umweltziele für alle EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen;
- 20. bekräftigt, dass die Entscheidungsgremien der Vereinten Nationen sowohl über die entsprechenden Befugnisse verfügen als auch die Verantwortung dafür tragen sollten, gemeinsame öffentliche Interessen einerseits zu definieren und andererseits Normen zu etablieren, um Mechanismen zu sichern und anzunehmen, mit deren Hilfe diese öffentlichen Interessen bewahrt und verteidigt werden können; dazu gehören die Festlegung internationaler Regeln zur Klärung des Zusammenhangs zwischen Handel und Umwelt, um die multilateralen Umweltübereinkommen vor Handelsvorschriften zu schützen;
Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz
- 21. fordert, dass die notwendige Reform der Vereinten Nationen als Ganzes nicht negativ von der Reform des Sicherheitsrats und weiteren institutionellen Fragen beeinflusst werden darf, obgleich neue Denkansätze hinsichtlich der Strukturen und Arbeitsmechanismen im Hinblick auf bessere Repräsentation und Glaubwürdigkeit von herausragender Bedeutung sind; ruft die UN-Mitgliedstaaten dazu auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen um zu verhindern, dass mögliche Schwierigkeiten auf dem Weg zu einer Vereinbarung über die künftige Zusammensetzung des Sicherheitsrats die gesamte Reform gefährden;
- 22. ist davon überzeugt, dass die zentralen Punkte bei der Reform des Sicherheitsrats darin bestehen müssen, dessen Autorität, echte Repräsentativität für alle geographischen Gebiete, Legitimität, Effizienz und seine vorrangige Rolle bei der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu stärken; ist davon überzeugt, dass die Zusammensetzung des Sicherheitsrats so geändert werden muss, dass dem veränderten Zustand des internationalen Systems sowie den derzeitigen geopolitischen Realitäten Rechnung getragen wird, indem die Zahl der Entwicklungsländer im Rat erhöht wird, indem gewährleistet wird, dass seine Mitglieder bereit und in der Lage sind, zu handeln, wenn Maßnahmen getroffen werden müssen, und indem effizientere und transparenter Arbeitsmethoden eingesetzt werden; ist der Auffassung, dass die beiden Vorschläge (Modell A und B) der Hochrangigen Gruppe angemessen eine solche bessere Repräsentation widerspiegeln, obwohl auch andere Reformvorschläge möglich sind; weist ferner mit Nachdruck darauf hin, dass ein Sitz der Europäischen Union im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weiterhin das Ziel der Europäischen Union ist, sobald die geeigneten politischen, konstitutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Sitz erfüllt sind;
- 23. nimmt den Vorschlag, den Sicherheitsrat zu vergrößern und neue Sitze für jede regionale Gruppe, u.a. "Europa", in dieses Gremium aufzunehmen, zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die angemessene und im Zusammenhang mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa, die der Union eine Rechtspersönlichkeit und einen Europäischen Außenminister bringt, kohärente Lösung darin bestehen würde, einen zusätzlichen ständigen Sitz an die Europäische Union zu vergeben; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, diesen Vorschlag ernsthaft in Erwägung zu ziehen, um den Einfluss Europas in der Welt durch eine kohärente und effiziente gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) zu stärken;
- 24. ist jedoch der Auffassung, dass in jedem Fall unabhängig vom für die Reform gewählten Verfahren, einige der zusätzlichen Sitze für "Europa" der Europäischen Union als solche fallen sollten; fordert in diesem Zusammenhang den Rat der Europäischen Union auf, angemessene Mechanismen einzuführen, um die EU-Mitgliedstaaten zu benennen, die ihre Mandate als Vertreter der Europäischen Union in enger Koordinierung mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Hohen Vertreter für die GASP oder dem künftigen Außenminister, der Kommission und dem Europäischen Parlament ausüben würden, bis die Bedingungen für einen Sitz der Europäischen Union erfüllt sind;
- 25. unterstützt uneingeschränkt den von der Hochrangigen Gruppe dargelegten Vorschlag, im Sicherheitsrat einen Mechanismus der indikativen Abstimmung einzuführen, wonach die Mitglieder beantragen können, dass jeder öffentlich zu einem Vorschlag für einen Beschluss Stellung nimmt, ohne dass die "Nein"-Stimmen Veto-Wirkung hätten oder das Ergebnis der Abstimmung rechtsverbindlich wäre, so dass das Vetorecht einer verstärkten Rechenschaftspflicht unterzogen würde;
- 26. befürwortet nachdrücklich die Verbesserung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte innerhalb der Strukturen der Vereinten Nationen, auch wenn dabei in den Ergebnissen bisher nicht die gewünschte Effizienz erzielt wurde, und ruft dazu auf, das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte in erheblichen Maße verstärkt finanziell durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen sowie den Hochkommissar aktiv in die Arbeit und die Beratungen des Sicherheitsrats einzubeziehen; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag, wonach der Hochkommissar für Menschenrechte einen Jahresbericht vorlegen soll, der die Empfehlungen der Vereinten Nationen stärker in den Mittelpunkt rückt und es gleichzeitig ermöglicht, festzustellen, inwieweit ein Staat mit den Mechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeitet;
- 27. unterstützt die Ersetzung der UN-Menschenrechtskommission durch einen kleineren ständigen Menschenrechtsrat, der direkt von der Generalversammlung gewählt wird, die dann Staaten, welche die Menschenrechte am striktesten einhalten, zu Mitgliedern wählen sollte - und zwar mit qualifizierter Mehrheit, was ihr zusätzliche demokratische Legitimierung und politische Autorität verleiht; unterstützt die Übernahme eines Mechanismus der "peer review" in die Arbeitsmethoden der Menschenrechtskommission, wonach jedes Land regelmäßig in Bezug auf die Lage der Menschenrechte bewertet würde; unterstützt den Gedanken, einen Zusammenhang zwischen dem Beitritt zum Menschenrechtsrat und der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, sich ständig den Mechanismen und Verfahren der Vereinten Nationen zu unterziehen, herzustellen; ist der Auffassung, dass es äußerst wichtig ist, die Rolle der unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen im Menschenrechtsrat zu stärken, und dass ihre Teilnahme eine Reform des Ausschusses der nichtstaatlichen Organisationen erfordert;
- 28. bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und ruft alle UN-Mitgliedstaaten dazu auf, mit ihm zusammenzuarbeiten; begrüßt die Einsetzung eines Sonderberichterstatters für die Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus mit dem internationalen Menschenrecht; erkennt die wichtige Rolle des Internationalen Gerichtshofs an und empfiehlt, zu prüfen, wie die Tätigkeit des Gerichtshofs gestärkt werden kann;
- 29. unterstützt uneingeschränkt die Auffassung der Hochrangigen Gruppe, wonach die Rolle, der Handlungsspielraum und die Rechenschaftspflicht des Generalsekretärs im Bereich Frieden und Sicherheit gestärkt werden sollten; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass der Generalsekretär über die notwendige Freiheit, sowie über den notwendigen Spielraum und die entsprechenden Mittel verfügen können muss, um die Struktur und die Modalitäten seines Arbeitsumfeldes dahingehend zu organisieren, dass die Verwaltung der Vereinten Nationen den Prioritäten der Reform angepasst wird;
- 30. beobachtet mit Sorge die Beschuldigungen, dass UN-Friedenstruppen unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo, in Bosnien und im Kosovo sexuelle und physische Gewalt angewandt haben sollen; verurteilt die Tatsache, dass diejenigen, die sich sexueller Gewalttaten und Vergewaltigungen in derzeitigen Konfliktgebebieten schuldig gemacht haben, weder angezeigt noch bestraft wurden, und fordert die UNO auf, dieses Problem in Angriff zu nehmen, um zu gewährleisten, dass die UNO ihre Rolle als Wächterin der Menschenrechte weiter wahrnimmt;
- 31. begrüßt den Vorschlag, unter Einbeziehung internationaler Finanzinstitutionen innerhalb des UN-Sekretariats eine Kommission für Friedensaufbau sowie ein Büro zur Unterstützung des Friedensaufbaus zu schaffen, um die Fähigkeit der Organisation zu verbessern, nachhaltige Anstrengungen im Bereich des Friedensaufbaus nach Beilegung von Konflikten sowie der Wiederherstellung und des Wiederaufbaus zerfallener Nationen, in denen kein Staat mehr existiert, zu unternehmen; ruft zur Aufstellung eines zivilen Friedenskorps ("Weißhelme") auf, das in der Lage ist, nichtmilitärische Aufgaben wahrzunehmen; unterstützt mit Nachdruck die Notwendigkeit, den humanitären Akteuren verstärkten Schutz sowie einen sicheren und ungehinderten Zugang zu schutzbedürftigen Bevölkerungen zu gewähren; unterstreicht, dass es notwendig ist, den Generalsekretär mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, damit er seine Vermittlungstätigkeit angemessen ausüben kann ("Gute Dienste"), und unterstützt die Schaffung eines Referats zur Förderung des Rechtsstaats und eines Fonds für Demokratie zur Unterstützung der nationalen Anstrengungen zur Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und der Demokratie;
- 32. unterstreicht die Notwendigkeit, die Generalversammlung neu zu beleben, indem ihre Tagesordnungen besser strukturiert und gekürzt werden, damit die großen grundlegenden Fragen der heutigen Zeit schneller und effizienter angegangen werden können, und indem die Zahl ihrer Ausschussmitglieder verringert wird und ihre Tätigkeiten konzentriert werden, um die Resolutionen und die Glaubwürdigkeit des Organs als Ganzes zu verbessern; fordert die Einführung eines Mechanismus in der Generalversammlung, mit dem die Zivilgesellschaft systematisch einbezogen werden kann;
- 33. fordert die Aufwertung des Wirtschafts- und Sozialrats, eine drastische Verringerung der Zahl seiner Mitglieder und eine Stärkung seiner Entscheidungsbefugnisse, um dieses Organ zu einem Gegenstück des Sicherheitsrats in Bereichen im Zusammenhang mit Wirtschaft, Finanzen, Entwicklung, Biotechnologie, Kommunikationssysteme, Ethik sowie Bedrohung des Klimas und des Biotops auf eine Ebene zu machen; fordert die Einführung eines engen und ständigen Mechanismus der Konsultation zwischen einem reformierten Wirtschafts- und Sozialrat und den Bretton Woods - Institutionen sowie der Welthandelsorganisation (WTO), damit der Wirtschafts- und Sozialrat die im Rahmen der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen erzielten Fortschritte effizient bewerten und als hochrangiges Forum für die Entwicklungszusammenarbeit dienen kann; fordert eine Verbesserung des Koordinierungsmechanismus zwischen den einzelnen Agenturen der Vereinten Nationen, die unter der Ägide des Wirtschafts- und Sozialrats tätig sind; befürwortet den Vorschlag zur Einsetzung eines zweijährlich zusammentretenden hochrangigen Forums für Entwicklungszusammenarbeit und die Schaffung eines Exekutivausschusses des Wirtschafts- und Sozialrats;
- 34. ist jedoch der Auffassung, dass die im Bericht des Generalsekretärs enthaltenen Reformvorschläge im sozioökonomischen Bereich weit hinter dem tatsächlichen Bedarf eines Organs zurückbleiben, das die wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer zusammenführt, um sich mit den wichtigsten Zusammenhängen zwischen Handel, Finanzen, Umwelt sowie wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung zu befassen; unterstützt uneingeschränkt als ersten Schritt den im Bericht der hochrangigen Gruppe enthaltenen Vorschlag, die G20-Gruppe, bei der die Europäische Union ein institutionelles Mitglied und der Internationale Währungsfonds sowie die Weltbank von Rechts wegen Mitglieder sind, in eine führende Gruppe umzuwandeln, wobei die WTO, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats und der Hohe Kommissar für Menschenrechte den Sitzungen regelmäßig beiwohnen sollten;
- 35. schlägt vor, den bestehenden, aber ruhenden und veralteten Treuhandrat in einen Rat für zusammengebrochene Staaten umzuwandeln, der im Namen der Vereinten Nationen für die Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit bezüglich der zusammengebrochenen Staaten und generell für die Konfliktverhütung in diesen Staaten zuständig wäre; schlägt vor, dass dieser Rat für zusammengebrochene Staaten vom Sicherheitsrat beauftragt wird, vorübergehend Völker und Gebiete zu verwalten, wenn die offiziellen staatlichen Strukturen zusammengebrochen sind oder im Begriff sind, sich aufzulösen;
- 36. fordert eine Stärkung der internationalen Verwaltung im Umweltbereich durch die Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und dessen Umwandlung in eine mit ausreichenden finanziellen, materiellen und Humanressourcen ausgestattete Sonderorganisation für Umweltfragen mit universaler Mitgliedschaft, die befugt wäre, die Einhaltung der bindenden multilateralen Umweltübereinkommen durch die Regierungen, die internationalen Wirtschaftsinstitute und die transnationalen Unternehmen zu gewährleisten und als Bezugsorgan für wissenschaftliche, technische und juristische Expertise über die Umwelt gelten soll; fordert eine neue koordinierte Aktion zur Förderung einer nachhaltigen Umwelt, die sich nicht nur mit dem Klimawandel, sondern auch mit den Fragen der Desertifikation, der Artenvielfalt und der Umweltflüchtlinge befasst; fordert eine Klärung der Zuständigkeiten in Streitfällen, einschließlich der Streitbeilegungsmechanismen, zwischen der WTO und der multilateralen Umweltübereinkommen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen;
- 37. weist darauf hin, dass das UNEP und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im November 2004 eine Vereinbarung unterzeichnet haben, die vorsieht, dass das UNEP Länder auf Anfrage dabei unterstützt, Kapazitäten zur Einhaltung der Umweltauflagen aufzubauen, da dies zu den Eckpfeilern einer nachhaltigen Entwicklung gehört; unterstützt diesen Standpunkt und fordert, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, damit beide Programme effizient zusammenarbeiten können;
- 38. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die UNESCO zu den wichtigsten Einrichtungen im System der Vereinten Nationen gehört und weltweit für Bildung, Wissenschaft (einschließlich Wasser) und Kultur (einschließlich Kommunikation und Medien) verantwortlich ist; fordert die Mitgliedsländer auf, die Haushaltsmittel für die UNESCO aufzustocken, damit diese Organisation ihr wichtiges Mandat ausüben kann; fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, sich insbesondere bei der Verringerung der Armut und bei bildungspolitischen Maßnahmen, aber auch bei der Gewährleistung der kulturellen Vielfalt systematisch auf Beiträge der UNESCO zu stützen;< /li>
- 39. ruft zur Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen (UNPA) innerhalb der Strukturen der UNO auf, die das demokratische Profil und den internen demokratischen Prozess dieser Organisation stärken und es der "Welt-Zivilgesellschaft" gestatten würde, unmittelbar an den Entscheidungsprozessen teilzuhaben; spricht sich dafür aus, dass diese Parlamentarische Versammlung über das uneingeschränkte Recht auf Information, Teilhabe und Kontrolle verfügen und in der Lage sein sollte, Empfehlungen für die Generalversammlung der Vereinten Nationen anzunehmen;
- 40. schlägt in Ergänzung zu der vom 7.- 9. September 2005 in New York geplanten 2. Weltkonferenz der Parlamentspräsidenten im Vorfeld der Zusammenkunft der Staats - und Regierungschefs im September 2005 als ersten Schritt die Abhaltung einer parlamentarischen Sitzung vor; betont seine Bereitschaft, eine Delegation zu dieser parlamentarischen Sitzung zu entsenden; unterstützt nachdrücklich die Einrichtung eines Demokratiefonds, um die Demokratie in der Welt zu fördern, aufzubauen und zu stärken, wozu auch im Bericht des UN-Generalsekretärs aufgerufen wird;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten auf, das "Forum der Demokratie der Vereinten Nationen" zu unterstützen und zu stärken, dass darauf abzielt, die Demokratie in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu fördern und dazu beizutragen, demokratische Strukturen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen einzurichten, die als Modell für die neu entstehenden Demokratien dienen könnten, wobei gleichzeitig nicht demokratische autoritäre Staaten daran gehindert werden sollen, in wichtigen Organen der Vereinten Nationen den Vorsitz zu führen, da dadurch die Glaubwürdigkeit der Organisation gefährdet wäre;
- 42. begrüßt die Initiative des Generalsekretärs, die "Zeremonie der Verträge 2005" ("Treaty event, an invitation to universal participation Focus 2005: responding to global challenges") zu organisieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Initiative zu unterstützen, indem sie die Verträge dieser Initiative, denen sie nicht beigetreten sind, unterzeichnen, ratifizieren oder ihnen beitreten; fordert den Rat und die Kommission ebenfalls auf, in ihren Beziehungen zu Drittländern diese Initiative zu fördern und diese Länder in ihren Bemühungen zu unterstützen, diese Verträge zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder diesen bis September 2005 beizutreten;
- 43. weist auf die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Europäischen Union in Bezug auf die Rettungs- und Hilfsmaßnahmen nach der Tsunami-Katastrophe hin; begrüßt die Empfehlung des Generalsekretärs, der fordert, dass die Vereinten Nationen auf den Erfolgen der regionalen Organisationen aufbauen, insbesondere bei der Entwicklung starker Normen zur Gewährleistung der politischen Stabilität, und die Rechte der Minderheiten, der Indigenen und der Binnenvertriebenen schützen; begrüßt die Empfehlung, Afrika und die Afrikanische Union verstärkt zu unterstützen; fordert eine verstärkte Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und der Europäischen Union, angesichts der Tatsache, dass letztere am besten geeignet ist, mit anderen Ländern oder regionalen Organisationen die effektive Durchsetzung der globalen Politiken zu koordinieren, einschließlich derjenigen bezüglich des internationalen Strafgerichtshofs, des Kyoto-Protokolls und des internationalen Verbots von Landminen;
- 44. wiederholt seinen Standpunkt, dass die Rationalisierung der diplomatischen Vertretung der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen im Lichte der Verfassung der Europäischen Union zur Verbesserung der Beziehungen zwischen diesen Organisationen sowie für den Einfluss der Europäischen Union auf der internationalen Bühne von äußerster Bedeutung ist; ermuntert daher den Rat und die Kommission, in den einzelnen Hauptquartieren der Vereinten Nationen: New York, Genf, Wien und Nairobi die Zusammenführung ihrer jeweiligen Verbindungsbüros in eine gemeinsame externe Delegation der Europäischen Union aktiv weiterzuverfolgen ;
- 45. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Nachdruck auf, unverzüglich die im Bericht des Generalsekretärs im Anschluss an den Bericht der hochrangigen Gruppe formulierten Vorschläge für eine Reform zu unterstützen, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, und diese Reformen in den entsprechenden Bereichen durchzusetzen und die erforderlichen Mittel zu diesem Zweck in Zusammenarbeit mit den Organen der Europäischen Union bereitzustellen;
- 46. fordert sein Präsidium auf, eine Sachverständigengruppe mit der Ausarbeitung einer ersten Mustervorlage darüber zu befassen, wie die Gesamtreform des UN-Systems sowohl auf Hinblick auf die UN-Charta als auch von Seiten der EU-Organe funktionieren könnte;
- 47. beschließt, eine Reihe öffentlicher Initiativen in die Wege zu leiten, um die europäische und außereuropäische Öffentlichkeit von der historischen Tragweite der Reform der Vereinten Nationen und den daraus erwachsenden Folgen für das System der europäischen Institutionen zu unterrichten;
- 48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem UN-Generalsekretär, dem Vorsitz des UN-Sicherheitsrates, dem Präsidenten der UN-Generalversammlung, dem Präsidenten des UN-Wirtschafts- und Sozialrats, den Mitgliedern der Hochrangigen Gruppe für eine Reform der Vereinten Nationen sowie dem Kongress der USA, der Interparlamentarischen Union und der parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.