Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch

Bundesministerium Berlin, den 13. Juli 2006
für Arbeit und Soziales

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

die anliegende Stellungnahme der Bundesregierung zur

übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.


Mit freundlichen Grüßen
Franz Müntefering

Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch (BR-Drs. 892/05(B) HTML PDF )

Die Bundesregierung begrüßt effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Die Entschließung des Bundesrates wirft eine Reihe von Fragen auf, die von der Bundesregierung zu beantworten sein werden.

Das geltende Recht ermöglicht bereits in vielen Bereichen die Übermittlung von Daten und die Durchführung eines Datenabgleichs zur Aufdeckung von Sozialleistungsmißbrauch, so z. B. zwischen der Bundesagentur für Arbeit und einigen Sozialleistungsträgern sowie den Finanzämtern, § 52 Zweites Buch Sozialgesetzbuch. § 69 Abs. 1 Nr. 1, 2 in Verbindung mit § 73 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch erlaubt im Einzelfall die Übermittlung von Sozialdaten an die Ermittlungsbehörden bei Anfangsverdacht einer Straftat.

Es gibt derzeit keine Norm, die ausdrücklich die Datenübermittlung von den Ermittlungsbehörden zu den Sozialleistungsträgern legitimiert. Die Bundesregierung wird prüfen, ob dies dennoch von der geltenden Rechtslage umfasst ist. Sollte das Ergebnis der Prüfung negativ ausfallen, wird weiter zu prüfen sein, ob eine gesetzliche Regelung zur Übermittlung und zum Abgleich von Daten zwischen Ermittlungsbehörden und Sozialleistungsträgern notwendig und verhältnismäßig ist.

Die Bundesregierung wird dazu das Gespräch mit den Ländern suchen.