Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels - Drucksachen 19/4727, 19/5563 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/5563 angenommen:
"I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach Ablauf der Handelsperiode 2008 bis 2012 konnten Anlagenbetreiber keine Ansprüche auf eine Erhöhung der Menge kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate mehr gerichtlich durchsetzen, da diese Emissionszertifikate nach Ablauf der Handelsperiode 2008 bis 2012 gelöscht wurden. Seit der Handelsperiode 2013 bis 2020 wird die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ausschließlich auf europäischer Ebene geregelt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich bei der Verhandlung über die Anwendung der EU-Zuteilungsverordnung weiterhin dafür einzusetzen, dass Zuteilungsansprüche aus der Handelsperiode 2013 bis 2020 auch nach dem Ablauf dieser Handelsperiode durch eine nachträgliche Anpassung der Zuteilungsentscheidung erfüllt werden können."