Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/3444 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern - Drucksachen 18/3144 und 18/3160 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c wird Absatz 1c Nummer 2 und 3 wie folgt gefasst:
- "2. Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Ausländer gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat oder
- 3. konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung gegen den Ausländer bevorstehen."
2. In Artikel 2 Nummer 5 wird § 59b Absatz 1 Nummer 2 und 3 wie folgt gefasst:
- "2. Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Ausländer gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat oder
- 3. konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung gegen den Ausländer bevorstehen."
Fristablauf: 26.12.14
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 506/14 (PDF)