Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 21. November 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landes regierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wald und damit zugleich die Forstwirtschaft im laufenden Jahr durch klimawandelbedingte Extremwetterereignisse dramatische Schäden erlitten haben und einer wirksamen Unterstützung zu deren Behebung bedürfen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald". Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.
- 3. Angesichts der im Raum stehenden Schadenshöhe von bundesweit über fünf Milliarden Euro bittet der Bundesrat zwecks wirksamer Unterstützung notwendiger Maßnahmen um die hinreichende Ausstattung einer entsprechenden Förderung. Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Dimension der Aufgabe bittet der Bundesrat um Prüfung, inwieweit dies in Form eines Bundesprogramms ausgestaltet werden kann.
- 4. Der Bundesrat betont, dass es sich hierbei um eine Förderung handelt, die nicht zur Kompensation von Einkommensverlusten, sondern gezielt für Maßnahmen aufgewendet wird, die einen Nutzen für den Wald selbst und damit auch für die Erfüllung der waldgesetzlichen Aufgaben und der Allgemeinheit entfalten.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, zeitnah zu prüfen, inwieweit angesichts der Dimension der Schadenshöhe eine finanzielle Hilfe aus Mitteln des Solidaritätsfonds der Europäischen Union beantragt werden kann.
- 6. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit weitere Unterstützungsaktivitäten, wie beispielsweise angesichts aktueller Ausbreitungs- und Einschleppungsgefahren von Schaderregern durch Importe, amtlich verfügte Phytosanitärmaßnahmen in Form eines Entrindungsgebots für potenziell mit hier nicht heimischen Schaderregern infiziertem Importholz ergriffen werden sollten.