Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.