Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.