Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12591 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - Drucksache 18/10144 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 22.09.17
Erster Durchgang: Drucksache. 492/16 (PDF)
1. Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "Ton- und Filmaufnahmen" durch das Wort "Tonaufnahmen" ersetzt.
- b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und dürfen weder herausgegeben noch für Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden."
2. Artikel 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "Ton- und Filmaufnahmen" durch das Wort "Tonaufnahmen" ersetzt.
- b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und dürfen weder herausgegeben noch für Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden."