Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie - Drucksachen 016/1335, 016/2018, 016/2056 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/2018 angenommen.
"Der Bundestag wolle beschließen:
- 1. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass Artikel 145 Abs. 4 der neugefassten Bankenrichtlinie die Kreditinstitute auffordert, ihre Ratingentscheidungen den kreditsuchenden Unternehmen in nachvollziehbarer Weise_ schriftlich offen zu legen. Sollte eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft nur unzureichend Wirkung zeigen, so sind nach der Richtlinie auf nationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.
- 2. Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass die konkrete Methodik zur Ermittlung von Ausfallrisiken wettbewerbsdifferenzierenden Charakter hat und dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterfällt. Er folgt der Wertung der Richtlinie, dass die für die Offenlegung des Ratingergebnisses . anfallenden Kosten in angemessenem Verhältnis zur Höhe des Kredites stehen müssen.
- 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft auf, zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes eine entsprechende Selbstverpflichtung zu formulieren und ihre Anwendung zu empfehlen.
- 4. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über den Erlass der Selbstverpflichtung, ihre Umsetzung im Verhältnis zwischen Bank und Kunde und ihre Wirkung auf das Kundenverhalten als Grundlage für die Prüfung vorzulegen, ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist."