Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.