Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) KOM (2009) 254 endg.; Ratsdok. 10940/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Juni 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 03. Juni 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 04. Juni 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 641/07 (PDF) = AE-Nr. 070709 und AE-Nr. 041774

Begründung

1. Einleitung

Freiwilliges Engagement ist gelebte Bürgerbeteiligung und Demokratie; europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung werden dabei in die Tat umgesetzt, und es wird ein Beitrag zur harmonischen Entwicklung unserer Gesellschaften geleistet. Freiwillige spielen in den verschiedensten Bereichen eine maßgebliche Rolle: Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Umwelt, Gesundheit, Sozialwesen, Verbraucherschutz, humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Forschung, Chancengleichheit und Außenbeziehungen. Zugleich bieten Freiwilligentätigkeiten auch die Chance hinzuzulernen, da die Freiwilligen neue Kompetenzen erwerben und zugleich ein größeres Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft entwickeln.

Freiwilligentätigkeiten haben somit einen zweifachen Nutzen: Zum einen tragen sie mit ihren Ergebnissen und den durch sie entstandenen solidarischen Verbindungen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei, und zum andern helfen sie den Freiwilligen dabei, ihre Kompetenzen zu verbessern, und bringen sie in ihrer persönlichen Entwicklung weiter. Dieser doppelte Nutzen ist ein wirksamer Beitrag zur Sozialagenda der EU, die darauf abzielt, mehr Chancen für die Menschen in der EU zu schaffen, den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu verbessern und Solidarität mit denjenigen zu üben, für die der Wandel negative Folgen hat. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für die Europäische Union besonders wichtig, den Wert des freiwilligen Engagements anzuerkennen. Auf internationaler Ebene ist freiwilliges Engagement zudem Ausdruck der Solidarität mit den Entwicklungsländern und stellt eine Anerkennung der gegenseitigen Abhängigkeit aller Gemeinschaften in einer zunehmend von der Globalisierung geprägten Welt dar.

Freiwilliges Engagement ist in Europa traditionell stark verankert; oft beruht es auf der Mitgliedschaft in Organisationen der Zivilgesellschaft. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Freiwilligentätigkeiten jedoch stark gewandelt, da in den Gesellschaften der Individualismus zugenommen hat und der Stellenwert von Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung gewachsen ist. Für den Freiwilligensektor stellt dies eine Herausforderung dar, da er sich an neue Arten und Formen des Engagements anpassen muss, die oft sehr selektiv und kurzfristig sind. Auf nationaler Ebene müssen die Mitgliedstaaten und andere Stakeholder ihre Strategien und Infrastrukturen so modernisieren, dass mehr Menschen auf verschiedene Art und Weise und in unterschiedlichen Lebensphasen freiwillig tätig werden können. Es gilt, von den Arbeitgebern unterstützte Freiwilligentätigkeiten zu fördern, neue Wege zur Einbindung junger Menschen zu erschließen und das Potenzial älterer Bürger auszuschöpfen.

Entsprechend wird das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit darauf ausgerichtet sein, den Dialog über diese Fragen zu vertiefen und besser zu strukturieren und den Austausch bewährter einschlägiger Verfahren zwischen Behörden und anderen Stakeholdern in den Mitgliedstaaten zu stimulieren. Damit wird es zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement in der Europäischen Union beitragen.

2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

2.1. Herausforderungen und Chancen

Die für Freiwilligentätigkeiten maßgeblichen Traditionen, Einstellungen, Kulturen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten sind sehr vielfältig. Trotz der unterschiedlichen nationalen Situationen fußt das freiwillige Engagement der Bürger in ganz Europa jedoch auf den gleichen Werten und Motiven. Für die Freiwilligen ist es wichtig, anderen zu helfen, und dies hat ein klaren gesellschaftlichen Nutzen. Freiwilligentätigkeiten tragen zur Bekämpfung von Rassismus und Vorurteilen bei und stimulieren den Dialog zwischen Kulturen und Religionen. Ferner gehören die Freiwilligen allen Altersgruppen an, so dass Freiwilligentätigkeiten potenziell die generationenübergreifende Solidarität fördern und auch die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft unterstützen können. Außerdem bietet freiwilliges Engagement ein großes Potenzial im Hinblick auf die Förderung des aktiven Alterns und der Bewältigung des demografischen Wandels, da es die Möglichkeit eröffnet, die Erfahrungen älterer Menschen zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen.

Für Unternehmen sind Freiwilligentätigkeiten oft im Rahmen ihrer Strategien für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung von Nutzen. Durch den Lernprozess und den Kompetenzerwerb, die mit Freiwilligentätigkeiten einhergehen, wird die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger verbessert. Außerdem bieten solche Tätigkeiten die Möglichkeit, auch während Phasen der Arbeitslosigkeit aktiv zu bleiben, wodurch die Arbeitsuchenden einer Marginalisierung vorbeugen, ihr berufliches Profil schärfen und ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern. Dies ist insbesondere angesichts der Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise von großer Bedeutung.

Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten - wenn auch in unterschiedlichem Maße - vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.

Die europäischen Freiwilligenorganisationen sind sich der Tatsache bewusst, dass die Kenntnisse und Qualifikationen der Freiwilligen nicht immer den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen. Wenn jedoch sorgfältig darauf geachtet wird, die Kompetenzen und Erfahrungen der Freiwilligen mit dem Entwicklungsbedarf einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft in Einklang zu bringen, können Freiwillige oft beträchtlich zur Verbesserung der Lebensqualität einer Gemeinschaft beitragen oder ihr in der von zunehmender Globalisierung geprägten Welt ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten eröffnen.

Das Potenzial des freiwilligen Engagements ist noch lange nicht ausgeschöpft. Zwar sehen 80 % der Europäer es als einen wichtigen Teil ihres Lebens an, anderen zu helfen, doch nur 30 % üben eine Freiwilligentätigkeit aus. Bei jungen Menschen ist diese Lücke zwischen potenziellen und tatsächlich aktiven Freiwilligen noch größer: Fast drei Viertel sprechen sich dafür aus, mehr Programme zur Förderung der Freiwilligentätigkeit aufzulegen, doch nur 16 % der jungen Europäer engagieren sich freiwillig. Die großen Unterschiede zwischen den Ländern zeigen auf, dass wechselseitiges Lernen sowohl notwendig ist als auch große Chancen bietet. Zudem kann die Stärkung der Mobilität von Freiwilligen in der Europäischen Union noch weiteres Potenzial freisetzen.

Damit die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft die oben genannten Herausforderungen besser bewältigen können, muss die Professionalisierung des Freiwilligensektors gefördert werden. Hierzu sind europaweit Peer-Learning-Aktivitäten und Sensibilisierungsmaßnahmen erforderlich. Dies wird zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Freiwilligentätigkeit in Europa beitragen und die Erreichung der sozialen Ziele der EU beschleunigen.

2.2. Ziele und Aktivitäten

Im Einklang mit der erneuerten Sozialagenda der EU besteht der Zweck des Europäischen Jahres darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden sowie der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren. Für das Europäische Jahr werden vier Ziele vorschlagen:

Diesen Zielen entsprechend werden die auf europäischer Ebene angesiedelten Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres auf den Austausch bewährter Verfahren und auf Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen abzielen (z.B. Veranstaltungen mit großer Außenwirkung, an denen alle relevanten Stakeholdern beteiligt werden). Ähnliche Aktivitäten sollen auch in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden; hierzu werden nationale Koordinationsstrukturen eingerichtet. Ein wichtiger Aspekt wird darin bestehen, Freiwilligenorganisationen und andere Stakeholder dafür zu gewinnen, Projekte zu lancieren und während des Jahres umzusetzen.

Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, die vor allem die Mobilität von Freiwilligen unterstützen. Dazu gehören das Programm "Jugend in Aktion" (insbesondere die Aktion "Europäischer Freiwilligendienst"), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger". Darüber hinaus können auch mit Freiwilligen arbeitende Organisationen, die in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz tätig sind, EU-Fördermittel erhalten. Der vorliegende Vorschlag baut somit auf den laufenden Mobilisierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Programme auf, die wichtige Instrumente für die Durchführung der Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres sein werden. Dabei werden Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen durch eine "kritische Masse" konkreter Projekte ergänzt, die freiwilliges Engagement in zahlreichen Bereichen abdecken. Alle diese Projekte (und die zu ihrer Finanzierung herangezogenen Programme) werden von der zusätzlichen Außenwirkung des "Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit" sowie von der an die breite Öffentlichkeit gerichteten Sensibilisierungskampagne profitieren.

3. Konsultationen

Die europäische Kommission befasst sich bereits seit einiger Zeit mit der Frage, inwieweit Europa eine größere Rolle im Bereich der Freiwilligentätigkeit spielen sollte. Im Jahr 1996 wurde der Europäische Freiwilligendienst eingerichtet. Seit 2002 sind Freiwilligentätigkeiten ein Schlüsselelement der Jugendpolitik und Gegenstand einer gemeinsam vereinbarten Zielsetzung im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Jugend. Im April 2006 konsultierte die Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur künftigen Ausrichtung von Freiwilligentätigkeiten. In seiner Stellungnahme vom Dezember 20061 empfahl der Ausschuss Aktivitäten auf europäischer Ebene, um die Bedeutung des freiwilligen Engagements stärker zu würdigen. Diese Auffassung fand bei den relevanten Stakeholdern und beim Europäischen Parlament breite Unterstützung, woraufhin das Parlament im Juli 2008 eine Erklärung2 annahm, in der es die Kommission dazu auffordert, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements auszurufen.

Die Kommission hat diese Initiative ordnungsgemäß, offen und transparent mit den wichtigsten Stakeholdern erörtert; zudem wurden auch in mehreren kürzlich durchgeführten Konsultationen Aspekte der Freiwilligentätigkeit behandelt:

Die Ergebnisse der Konsultationen lassen erkennen, dass ein Vorschlag zur Durchführung eines Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit von allen Stakeholdern begrüßt würde. Die Stakeholder hoben insbesondere den potenziellen Nutzen eines Europäischen Jahres für die Kommunikation und die Mobilisierung hervor. Außerdem enthalten ihre Stellungnahmen nützliche Anregungen für die Ausrichtung und Konzeption der Initiative. Die Ergebnisse der Gespräche mit den Stakeholdern sind somit in die Bestimmung der Ziele und Maßnahmenschwerpunkte des Europäischen Jahres eingeflossen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Europäischen Jahr wird außerdem ein breites Spektrum von Akteuren Gelegenheit erhalten, weitere Beiträge zu Konzeption und Vorbereitung zu leisten.

4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU

Die Europäische Union verfügt nur über begrenzte Befugnisse im Bereich der Freiwilligentätigkeiten, und ihre Maßnahmen sollten nicht über die Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten hinausgehen. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit, bei dem das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird, ist ein geeignetes Instrument, um die oben beschriebenen Herausforderungen aufzugreifen.

Der Informationsaustausch und die Sensibilisierung für das Potenzial des freiwilligen Engagements als Form der Bürgerbeteiligung werden für die EU im Hinblick auf verschiedene ihrer Ziele von Nutzen sein: Anhebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, Steigerung des Beschäftigungsniveaus, Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung usw.

Um diese und die oben genannten gemeinschaftsweiten Ziele zu erreichen, müssen kohärente Maßnahmen ergriffen werden, an denen Menschen aller Altersgruppen beteiligt werden, die die Vielschichtigkeit der Freiwilligentätigkeit widerspiegeln und die über die Aspekte der Bildung und der sozialen Integration hinausgehen. Der Vertrag sieht jedoch keine ausdrücklichen Befugnisse zur Durchführung solcher Maßnahmen vor. Als Rechtsgrundlage für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit schlägt die Kommission deshalb Artikel 308 EG-Vertrag vor, dem zufolge der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments geeignete Vorschriften für entsprechende Maßnahmen erlassen kann.

Die Umsetzung des Europäischen Jahres wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und mit Organisationen der Zivilgesellschaft auf den unterschiedlichen Ebenen erfolgen.

Die Ziele des Vorschlags können nicht in ausreichendem Maße nur durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten erreicht werden, da allein auf nationaler Ebene angesiedelte Maßnahmen nicht die Vorteile des EU-weiten Informations- und Erfahrungsaustauschs und der Weitergabe bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten bieten würden. Die Koordinierung auf EU-Ebene sorgt für eine europäische Dimension und verstärkt die Wirkung der Europäischen Jahres in Bezug auf Sensibilisierung, Außenwirkung und den länderübergreifenden Austausch von Ideen und bewährten Verfahren.

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit kann politische Debatten anstoßen, das Peer-Learning unter Organisationen fördern, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ankurbeln. Auf diese Weise werden günstigere Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten geschaffen, die bewirken, dass der Bereitschaft der Bürger zum freiwilligen Engagement auch bessere, leichter zugängliche Möglichkeiten hierfür gegenüberstehen.

Das Europäische Jahr wird die Allgemeinheit dafür sensibilisieren, welchen Wert freiwilliges Engagement für die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit hat. Somit ist es auf Probleme ausgerichtet, mit denen alle Mitgliedstaaten konfrontiert sind. Es wird auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft verbessern. Zudem wird das Europäische Jahr durch den länderübergreifenden Ideenaustausch und die transnationale Zusammenarbeit die Bedeutung des freiwilligen Engagements auf lokaler Ebene innerhalb eines gesamteuropäischen Kontexts verdeutlichen.

Durch die Teilnahme am Europäischen Jahr werden Freiwillige, Freiwilligenorganisationen und andere Stakeholder auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene mit ihren Bemühungen mehr erreichen und mehr Anerkennung dafür erhalten. Zugleich entsteht durch das Europäische Jahr eine "kritische Masse" an Aktivitäten, die die Wirkung der bestehenden Strategien im Bereich Freiwilligentätigkeiten verstärkt.

5. Mittelausstattung und Umsetzung

Die Europäische Kommission setzt die Entscheidung auf Gemeinschaftsebene um. Die Mitgliedstaaten werden eng in die Durchführung des Europäischen Jahres einbezogen. Dies erfolgt über nationale Koordinierungsstellen, die durch die Gemeinschaft kofinanziert werden. Um die Durchführung zu steuern, wird die Kommission zudem Sitzungen der nationalen Koordinatoren einberufen. Angesichts der geringen Mittelausstattung sieht der Vorschlag keinen formalen Ausschuss vor, der die Umsetzung begleitet.

Auf europäischer Ebene werden das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen an den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres mitwirken.

Als Mittelausstattung für das Europäische Jahr 2011 sind 6 000 000 EUR vorgesehen. Zudem hat die Kommission im Vorentwurf des Haushaltsplans 2010 vorgeschlagen, 2 000 000 EUR für die Vorarbeiten bereitzustellen.

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308, auf Vorschlag der Kommission3, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments4, in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen

Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung

Artikel 6
Finanzvorschriften

Artikel 7
Mittelausstattung

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 11
Begleitung und Evaluierung

Artikel 12
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident [...]

Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3

Grundsätzlich stützt sich die Durchführung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit auf das eigenverantwortliche Handeln, die umfassende Mobilisierung und die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft und weiterer Stakeholder. Zudem erfolgt die Durchführung im Rahmen der folgenden Maßnahmen:

A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den direkten Erwerb von Gütern und Dienstleistungen nach Maßgabe bestehender Rahmenverträge.

B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen

Europaweite Veranstaltungen, die für die Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit sensibilisieren sollen und die ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern organisiert werden, die im Jahr 2011 den Ratsvorsitz innehaben, können durch eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gefördert werden, die höchstens 80 % der Gesamtkosten abdeckt.

C. Kofinanzierung nationaler Initiativen

Jeder nationale Koordinator reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. In diesem - auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichteten - Finanzhilfeantrag wird das Arbeitsprogramm des Koordinators bzw. die für die Finanzierung vorgesehene Maßnahme beschrieben. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken.

Die Kommission legt die vorläufigen Beträge, die jeweils für Finanzhilfen an die nationalen Koordinatoren zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl, die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll.

Die endgültig gewährten Beträge werden nach Maßgabe der Finanzhilfeanträge festgesetzt, die die nationalen Koordinierungsstellen einreichen. Die Kofinanzierung der Gemeinschaft ist auf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

Die Arbeitsprogramme bzw. Maßnahmen müssen Folgendes vorsehen:

D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten

Die Gemeinschaft gewährt Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen nichtfinanzielle Unterstützung (einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zu verwenden), sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2011 stattfinden und voraussichtlich maßgeblich zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit beitragen.

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument