Punkt 21 der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung technologieoffen zu gestalten und dabei die hohen Standards für die Sicherheit des Luftverkehrs im Verfahren zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) zu bewahren.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder frühzeitig in die Klärung der offenen technischen Fragen einzubeziehen und fordert dazu die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit die Aktivierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen durch den Transponder des Luftfahrzeugs allen betroffenen Luftraumnutzern möglich ist.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/6089) sichert die Bundesregierung zu, dass bei der in Folge der Gesetzesänderung notwendigen Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen die hohen Standards für die Sicherheit des Luftverkehrs gewahrt bleiben sollen. Hierfür ist eine Betrachtung der Detektionstechnik der Windenergieanlage wie auch der operationellen und technischen Nutzungsbedingungen des Transponders im Luftfahrzeug anzustellen. Eine adäquate Sicherheitsbewertung soll zudem die vornehmlich betroffenen Luftraumnutzer - Katastrophenschutz, Luftrettung und Sicherheitsbehörden - in den Fokus nehmen.