Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Oktober 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.