Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 26. Juni 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
das Land Rheinland-Pfalz möchte zur Veröffentlichung von Agrarsubventionen die anliegenden Fragen an die Bundesregierung stellen.
Namens der Landesregierung bitte ich Sie, diese Fragen gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates an die Bundesregierung weiterzuleiten und auf die Tagesordnung der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
Fragen an die Bundesregierung zur Veröffentlichung von Agrarsubventionen nach der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 259/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung sowie dem Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetz (AFIG) vom 26.11.2008 sowie der Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Verordnung (AFIVO) vom 10.02.2009 für das Jahr 2008 zum 16.06.2009
Am 16.06.2009 wurden von Bund und Ländern die Daten über die Agrar-Zahlungen des EU-Haushaltsjahres 2008 (16.10.2007 - 15.10.2008) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht. Allerdings hat Bayern davon Abstand genommen, die Daten zu den Direktzahlungen an die Landwirte zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund stellt die rheinlandpfälzische Landesregierung folgende Fragen:
- 1. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aufgrund der nunmehr von allen Mitgliedstaaten einschließlich der 15 Länder in Deutschland vorgenommenen Veröffentlichung der Agrardaten angesichts der Tatsache, dass Bayern von einer Veröffentlichung der Subventionsdaten weiterhin absieht, obwohl offensichtlich kein entsprechendes Urteil eines bayerischen Gerichts, das eine Veröffentlichung verbietet, vorliegt?
- 2. Führt die Haltung Bayerns zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Union? Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung daraus für den Bund und die Länder? Kommt möglicherweise eine Gesamthaftung des Bundes und aller Länder für das bayerische Verhalten in Betracht?
- 3. Hat sich etwa die Rechtslage im Datenschutz seit der Veröffentlichung der Agrarförderdaten 2007 der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch den Freistaat Bayern verändert?
- 4. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Entscheidung des EuGH zu dem Vorlageersuchen des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zu rechnen? Erwartet die Bundesregierung eine abweichende datenschutzrechtliche Bewertung im Vergleich zur aktuellen datenschutzrechtlichen Lage?