Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 7. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/3169 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Drucksachen 17/2866, 17/3034 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. Der bisherigen Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:
"1. In der Inhaltsübersicht werden in den Angaben zu § 37 und § 39 jeweils die Wörter "Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt."
- 2. Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3.
- 3. In der neuen Nummer 3 wird in Absatz 4 das Wort "Behörde" durch das Wort "Bundesbehörde" ersetzt.
- 4. Nach der neuen Nummer 3 werden folgende Nummern 4 bis 6 angefügt: "4. § 37 wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift und in Satz 1 werden jeweils die Wörter "Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- b) In Satz 2 werden die Wörter "Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 5. § 39 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und in Satz 1 werden jeweils die Wörter "Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 6. In § 7 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 4 Satz 3, § 46 und § 48a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter "Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt."
Fristablauf: 05.11.10
Erster Durchgang: Drucksache. 487/10 (PDF)