Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. September 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.