Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 6. September 2017 Bundesministerium des Innern
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung) sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Prävention) und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Eigensicherung) erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zu unterrichten.
Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2016.*
Mit vorzüglicher Hochachtung
Heiko Maas Dr. Thomas de Maizière
* wird als Bundestags-Drucksache 18/13522 verteilt