Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetz es nicht zuzustimmen.
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