Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. Oktober 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.