Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/6466 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes - Drucksachen 19/5463, 19/6288 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 03.01.19 Erster Durchgang: Drucksache. 505/18 (PDF)