Berichtigung
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Deutscher Bundestag Berlin, den 8. Juli 2009 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 beschlossenen 2. Opferrechtsreformgesetz - Bundestagsdrucksachen 016/12098, 016/13671 -bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgende Berichtigung vorzunehmen:
Artikel 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3. In § 139 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "und Anträge auf gerichtliche Entscheidung (§ 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung)" gestrichen."