Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 24. August 2006 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Mit o. g. Entschließung anlässlich der Ablehnung der Verwaltungsvorschrift zur Abfallverzeichnis-Verordnung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine vollzugstaugliche Abgrenzung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen einzusetzen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Auf Anregung und Einladung des BMU fand am 03./04.11.2005 eine gemeinsam mit Österreich ausgerichtete informelle Sitzung des TAC (Ausschuss nach Art. 18 Abfallrahmen-RL) zum Europäischen Abfallverzeichnis in Berlin statt. Vertreten waren 18 Staaten sowie die Europäische Kommission. Auch Vertreter der Bundesländer nahmen, teilweise als Referenten, teil. Ziel war aus deutscher Sicht, den Anstoß zur Vervollständigung des Abfallverzeichnisses hinsichtlich der nicht spezifizierten gefährlichen Eigenschaften und zur inhaltlichen und rechtstechnischen Optimierung der Verknüpfung mit dem EU-Stoffrecht zu geben. Damit wurde der Zielsetzung der Entschließung des Bundesrates entsprochen.
Auf dem ebenfalls gemeinsam von Österreich und BMU ausgerichteten Folgeworkshop am 27./28.03.2006 in Wien wurden die Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung des Europäischen Abfallverzeichnisses - unter maßgeblicher Beteiligung von Vertretern der Bundesländer - konkretisiert. Der Kommission liegen somit - angestoßen durch die deutsche Initiative konkrete Anregungen des TAC für einen Vorschlag zur Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses vor. Die Kommission hat sich noch nicht festgelegt, wann und in welcher Weise sie von ihrem alleinigen Vorschlagsrecht Gebrauch machen wird. Drucksache 985/04(B)
Gleichzeitig findet in diesem Jahr auf deutsche Initiative und unter maßgeblicher Beteiligung des Umweltbundesamtes im Rahmen des Joint Research Center (JRC) der EU ein Ringversuch mit zahlreichen Mitgliedstaaten statt, um für bestimmte Abfallarten (Industrieabfall, HMV-Asche, Altholz) validierte Ökotest-Verfahren zu entwickeln, die Voraussetzung für eine einheitliche Anwendung der bisher nicht spezifizierten Eigenschaft H 14 (umweltgefährdend) bei der Bestimmung der Gefährlichkeit von Abfällen sind. BMU wird die bisher ergriffenen Initiativen weiterverfolgen.