Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/11106 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen - Drucksache 17/10752 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.12 Erster Durchgang: Drucksache. 479/12 (PDF)