Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 23. August 2005bei
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
- gemäß § 37 Abs. 4 BHO übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan Kapitel Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe |
Ansatz laut Haushaltsplan 2005 T€ | bewilligte über- /außer- planmäßige Ausgabe | ||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
02 | Deutscher Bundestag | ||||
02 01 | Deutscher Bundestag | ||||
687 01 | Leistungen an internationale Organisationen/ Leistungen im Zusammenhang mit inernationalen Mitgliedschaften Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an die interparlamentarische Union(/PU). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Organisation. |
1.117 | 4 | ||
04 | Bundeskanzler und Bundeskanzleramt | ||||
04 05 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||||
687 01 | Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland Höherer Jahresbeitrag an die Audiovisuelle informationsstelle (EA/) in Straßburg. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Finanzordnung der EAI,dessen Mitglied die Bundesrepublik ist. |
223 | 10 | ||
05 | Auswärtiges Amt | ||||
05 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
687 01 | Hilfe für Deutsche im Ausland Dringende Hilfeleistungen für Deutsche im Ausland. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§5 und 6 Konsulargesetz. |
406 | 300 | ||
821 02 | Erwerb von Grundstücken für ausländische Vertretungen Liegenschaftserwerb in Frankfurt/Main im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Russland. |
0 | 2.500 | ||
06 | Bundesministerium des Innern | ||||
06 10 | Bundeskriminalamt | ||||
663 | Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen Ausgaben für und Gewährung von Wohnungsfürsorge im Zusammenhang mit der Teilverlagerung des Bundeskriminalamtes nach Berlin. Die Ausgaben dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den förderrechtlichen Regelungen zum Dienstrechtlichen Begleitgesetz und zum Umzugstarifvertrag. |
- | 81 | ||
863 | Darlehen Ausgaben für und Gewährung von Wohnungsfürsorge im Zusammenhang mit der Teilverlagerung des Bundeskriminalamtes nach Berlin. Die Ausgaben dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den förderrechtlichen Regelungen zum Dienstrechtlichen Begleitgesetz und zum Umzugstarifvertrag. |
- | 690 | ||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||||
08 | 02 Allgemeine Bewilligungen | ||||
686 04 | Zuschuss an die Gästehaus Petersberg GmbH Umsatzsteuerforderung der Finanzverwaltung NRW. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem rechtskräftigen Steuerbescheid. | 0 | 865 | ||
08 13 | Wiedergutmachungen des Bundes | ||||
681 36 | Leistungen auf Grund von Ansprüchen gegen frühere nationalsoziallstische Einrichtungen Pflegegeld und Heilbehandlungskosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem NS-Abwicklungsgesetz. |
40 | 17 | ||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit | ||||
09 12 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | ||||
681 12 | Arbeitslosengeld II Deutlich ungünstigere Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Höhe der durchschnittlichen Geldleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19, 28 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juni 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
14.600.000 | 8.000.000 | ||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | ||||
12 26 | Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn | ||||
526 46 | Planungskosten im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Zeughauses in Berlin zur endgültlgen Unterbringung des Deutschen Historischen Museums Honorare auf Grund längerer Bauzeit und gestiegener Kosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. |
1.726 | 750 | ||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||||
16 01 | Bundesministerium | ||||
712 03 | Sanierung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn Sanierung und Herrichtung des ehemaligen Abgeordnetenhauses auf Grund einer Neubewertung der Sicherheitslage. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Mai 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
14.040 | 9.700 | ||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||||
23 01 | Bundesministerium | ||||
712 05 | Baumaßnahmen im Dienstgebäude Bundeskanzleramt Zusätzliche Herrichtung von Haus 2 auf der Liegenschaft des ehemaligen Bundeskanzleramtes für die Unterbringung von Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. |
5.457 | 2.887 | ||
23 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
971 01 apl | Wiederaufbauhilfe nach dem Seebeben im Indischen Ozean Beteiligung der Bundesregierung an der internationalen Wiederaufbauhilfe nach dem Seebeben im Indischen Ozean. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04. Mai 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
- | 125.000 | ||
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen | |||||
05 | Auswärtiges Amt | ||||
05 04 | Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland | ||||
687 40 | Goethe-Institut e.V., München - Betrleb Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2006 bis zu : 277 T€ Im Haushaltsjahr 2009 bis zu : 160 T€ Im Haushaltsjahr 2010 bis zu : 165 T€ Abschluss eines Mietvertrages zur vorübergehenden Unterbringung des Goethe-Instituts Paris während der Durchführung einer großen Baumaßnahme. Die Zwischenunterbringung führt zu einer Reduzierung der Baukosten und der Bauzeit. Abschluss eines Mietvertrages zur dringend erforderlichen Neuunterbringung des Goethe-Instituts Taschkent Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem baulich schlechten Zustand und der fehlenden Erdbebensicherheit der gegenwärtigen Liegenschaft. |
500 | 602 | ||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||||
08 07 | Bundesvermögens- und Bauangelegenheiten | ||||
861 02 | Darlehen für Baumaßnahmen des Bundes Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2006 bis zu : 3.000 T€ Im Haushaltsjahr 2007 bis zu : 2.200 T€ Darlehen im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes für die Baumaßnahme Europäische Schule in München, 2. Bauabschnitt, Kindergarten und Hausmeisterwohnung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Zusage gegenüber dem Obersten Rat der Europäischen Schulen als Träger der Schule. |
92.100 | 5.200 | ||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit | ||||
09 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
683 74 | Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2006 bis zu : 1.550 T€ Im Haushaltsjahr 2007 bis zu : 1.850 T€ Zusätzliche Schiffbauaufträge an Werften in Schleswig-Holstein innerhalb des Auftragszeitraums (bis 31. März 2005). |
9.894 | 3.400 | ||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | ||||
12 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
812 11 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und -Ausrüstungsgegenständen, Software Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Haushaltsjahr 2006 bis zu : 500 T€ Bündelung von Vergabeverfahren zur Migration bei den Behörden BAG und BaST auf das Master-Template-Rechnungswesen. |
1.500 | 500 | ||
14 | Bundesministerium der Verteidigung | ||||
1410 | Verpflegung | ||||
553 09 | Betrieb von Truppenküchen durch einen privaten Dienstleister | 68.000 | 11.600 | ||
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2013 bis zu 193 T€ Im Haushaltsjahr 2,014 bis zu : 9.407 T€ Höhere Zahl an potentiellen Verpflegungsteilnehmern, denen im Rahmen eines Vertrages mit einem privaten Dienstleister Verpflegungsleistungen in ausgewählten Standorten bereitgestellt werden sollen (Pilotprojekt München II). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09. März 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
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23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||||
23 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
971 01 apl | Wiederaufbauhilfe nach dem Seebeben im Indischen Ozean 150.000 | ||||
Beteiligung Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: im Haushaltsjahr 2006 bis zu : 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2007 bis zu : 40.000 T€ im Haushaltsjahr 2008 bis zu : 10.000 T€ |