827. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2006
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Steuererhöhung bei Bier ab.
- 2. Mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag sollen die Mindeststeuersätze der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke entsprechend der Inflationsrate für den Zeitraum von 1993 bis 2005 um 31 % angehoben werden. Der Biersteuersatz in Deutschland müsste danach von derzeit 0,787 Euro/Hektoliter/Grad Plato auf 0,98 Euro/Hektoliter/Grad Plato und damit um 24,5 % angehoben werden.
(bei Annahme entfällt Ziffer 3) - 3. Der vorliegende Richtlinienvorschlag sieht eine Anhebung der Mindestsätze für Alkohol, Zwischenerzeugnisse und Bier mit Wirkung zum 1. Januar 2008 entsprechend der Inflationsrate für den Zeitraum von 1993 bis 2005 um 31 % vor. Eine entsprechende Anpassung des nationalen Biersteuersatzes hätte eine Steigerung der Biersteuer um 25 % zur Folge.
(entfällt bei Annahme von Ziffer 2) - 4. Eine solch drastische Erhöhung der Biersteuer ist nicht vertretbar und auch nicht akzeptabel.
- 5. Sie würde zusammen mit der am 1. Januar 2007 in Kraft tretenden Umsatzsteuererhöhung zu einer erheblichen Kostensteigerung für die Brauwirtschaft führen, die bereits mit starken Kostensteigerungen, z.B. im Energie- und Wasserbereich, konfrontiert ist.
- 6. Die Steuererhöhung hätte deshalb für die Brauwirtschaft negative wirtschaftliche Folgen und würde Arbeitsplätze gefährden.
- 7. Der hohe Wettbewerbsdruck bei Bier im Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel bietet kaum Möglichkeiten zur Weitergabe der Steuererhöhung. Besonders betroffen wären kleine und mittlere Brauereien, die nicht die Möglichkeit haben, durch interne Rationalisierungsmaßnahmen die Kostensteigerung aufzufangen.
- 8. Gerade kleine und mittelständische Brauereien wurden bereits durch die Änderungen bei der Biersteuermengenstaffel im Haushaltsbegleitgesetz 2004 belastet.
- 9. Im Falle der Umsetzung der Richtlinie wäre damit eine nachhaltige Schädigung der mittelständischen Brauwirtschaft zu befürchten. Somit käme es gerade in ländlichen Regionen, die es wirtschaftlich bestmöglich zu stützen gilt, zu einem Verlust wertvoller Arbeitsplätze.
- 10. Der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die derzeitigen Unterschiede bei den Verbrauchsteuersätzen auf Alkohol und alkoholische Getränke innerhalb der EU das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erkennbar hemmen. Eine Gefahr von erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und Betrugsfällen, der durch eine Erhöhung der Mindeststeuer entgegengewirkt werden könnte, ist für den Bundesrat nicht erkennbar.
- 11. Eine Notwendigkeit der Anpassung der Verbrauchsteuersätze an die Inflationsentwicklung wird nicht gesehen, da sich der Bierpreisindex in Deutschland in den letzen Jahren praktisch nicht erhöht hat.
- 12. Vor allem aber sind auf Grund des bereits hohen Steuer- und Abgabenniveaus in Deutschland Steuererhöhungen zu vermeiden.
- 13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen der Beratungen des Richtlinienvorschlags auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Richtlinie nicht in Kraft tritt und damit eine Erhöhung des deutschen Biersteuersatzes vermieden werden kann.
- 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dafür einzutreten, dass der Nullsteuersatz (Mindeststeuersatz) für Wein in der EU weiterhin beibehalten wird und Deutschland hiervon auch zukünftig Gebrauch macht.