Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Punkt 2 der 876. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2010

Der Bundesrat möge beschließen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2010 geänderte Gesetz (Drs. 656/10 (PDF) ) gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.

Begründung:

Die Absicht der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Regelwerk zu beheben und damit das Risiko für die Entstehung künftiger Finanzkrisen weiter einzuschränken, wird ausdrücklich begrüßt. In diesem Zusammenhang ist die Regelung im Bezug auf den Selbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen ein wichtiger Baustein. Eine diesbezüglich im Gesetz vorgesehene weitere Aufweichung der Regelung wird jedoch abgelehnt.