Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERPWirtschaftsplangesetz 2017)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 10. November 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/10290 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) - Drucksache 18/9753 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 02.12.16 Erster Durchgang: Drucksache. 423/16 (PDF)