Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 5. Oktober 2017
Parlamentarische Staatssekretärin

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
anbei übersende ich Ihnen die erbetene Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates 712/16(B) PDF "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch".

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller

* siehe Drucksache 712/16(B) PDF

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (BR-Drs. 712/16 (PDF) Beschluss)

Vom ... Oktober 2017

Die fünf in der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Themenbereiche beziehen sich auf das in Artikel 1 des Gesetzes enthaltene Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG), das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, und dessen Änderung zum 1. Januar 2020 in Artikel 2 (Änderung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2020) des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthalten ist. Weiterhin angesprochen werden mit der Höhe der Regelbedarfe in Zusammenhang stehende Änderungen in SGB XII und SGB II und beziehen sich folglich auf die Artikel 3 bis 6 des oben genannten Gesetzes.

Nach der Nummerierung in der Entschließung des Bundesrates ergibt sich folgende Stellungnahme: