Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM (2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17

Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 07.12.17

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifftgesetze.de ISSN 0720-2946

Die Vorlage wurde am 12. Oktober 2017 ebenfalls von der Bundesregierung gemäß § 2 EUZBLG übermittelt.

Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.

Europäische Kommission Drucksache zu680/17

Generalsekretariat

Brüssel, den 12.10.2017
SG-Greffe(2017) D/ 15638

Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2017) 477 final,
13.9.2017

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Für den Generalsekretär
Jordi AYET Puigarnau
Direktor

Europäische Kommission, B-1049 Brüssel

Telefon: (32-2) 299 11 11.