838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die "neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007 - 2013)" als Rahmen für Maßnahmen zum Tierschutz und der Tiergesundheit in der EU. Hierbei sind insbesondere der ganzheitliche Ansatz und die Einbeziehung aller betroffenen Akteure hervorzuheben.
- 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03(B) ) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.
- 3. Der Bundesrat bewertet die Strategie bei der Bekämpfung von Tierseuchen als einen ersten Schritt weg von der Tötung von Tieren hin zu einer intelligenten, modernen Impfpolitik. Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Strategie leider noch die nötige Klarheit und eindeutige Festlegungen hierfür vermissen lässt.
Der Bundesrat fordert hier, bei der weiteren Umsetzung der Strategie klare Festlegungen zu treffen, in welchen Fällen das Töten der Tiere zukünftig nicht mehr das Mittel der Wahl sein sollte.
- 4. Die Strategie impliziert auch einen deutlichen Ausbau der Kontrollen und der Überwachung, auch im Bereich der Heimtiere und privater Tierhalter. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Beratungen einer Überregulierung entgegenzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass neue Strukturen und verstärkte Überwachungstätigkeiten auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahrensablauf auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das in Deutschland bestehende, auf öffentlichem Recht basierende Rücklagensystem in der bisherigen Form bestehen bleiben kann.
Die dadurch gegebene Eigen- und Mitverantwortung der Tierhalter bei der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen hat sich bewährt.
Die Tierseuchenkassen sind Bestandteil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung; ihre finanziellen Mittel speisen sich aus Beiträgen der Tierhalter. Damit bringen die Tierhalter im Sinne einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Selbsthilfe Mittel auf, mit denen - zum Teil mit dem Staat - die Entschädigungen für an anzeigepflichtigen Seuchen verendete und auf Anordnung getötete Tiere geleistet werden.
Besondere Vorteile des Systems sind:
- - Die öffentlichrechtlich organisierten Tierseuchenkassen haften insbesondere bei großen Seuchenzügen in weit größerem Maße, als dies private Versicherungen mit feststehenden Haftungsgrenzen tun. Die Tierseuchenkassen halten hierfür Rücklagen vor und refinanzieren sich ggf. durch nachträgliche Beitragserhöhungen.
- - Die Bindung des Entschädigungsanspruches an die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften bewirkt die aktive Mitarbeit und Motivation der Tierhalter zur vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung.
- - Die Tierseuchenkassen setzen ihre nicht für Entschädigungen benötigten Mittel dafür ein, Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Gesunderhaltung der Tierbestände zu unterstützen. Auf diese Weise leisten sie einen bedeutsamen Beitrag zur Vorsorge und Tilgung von Tierseuchen.
- - Durch das Zusammenspiel von Eigenverantwortlichkeit, Solidarität und staatlicher Verantwortung für die Tierseuchenbekämpfung wird ein hohes Maß der Vorsorge vor Tierseuchenrisiken sichergestellt.
- - Die öffentlichrechtlich organisierten Tierseuchenkassen arbeiten im Gegensatz zu privaten Versicherungen nicht gewinnorientiert. Eingezahlte Beiträge stehen ausschließlich den Tierhaltern zweckgebunden zur Verfügung. Beiträge für Versicherungssysteme sind wegen der Gewinnorientierung höher und gehen in der Regel bei günstiger Seuchenlage für die Tierhalter verloren.
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- 6. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.