Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, gemäß § 118 Abs. 4 TKG für den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post