Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)

In Artikel 3 ist die Angabe "1. Januar 2010" durch die Angabe "1. Mai 2009" zu ersetzen.

Begründung

Das der Deutschen Post AG eingeräumte ausschließliche Recht, bestimmte Postdienstleistungen zu erbringen, endete zum 31. Dezember 2007. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung des § 4 Nr. 11b UStG kann die Deutsche Post AG jedoch weiterhin sämtliche dem Postwesen dienenden Leistungen steuerfrei erbringen, auch wenn dies keine Universaldienstleistungen sind.

Wettbewerber müssen dagegen weiterhin sämtliche Leistungen steuerpflichtig erbringen. Neue Entwicklungen, die ein Inkrafttreten der Neuregelung erst zum 1. Januar 2010 rechtfertigen könnten, sind nicht erkennbar. Die bestehende Situation sollte daher so früh wie möglich verbessert werden.

2. Zum Gesetzentwurf allgemein