693. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2017
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Funktionsweise des Systems der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu überprüfen. Er teilt dabei die Einschätzung, dass eine kohärente, konsistente und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht notwendig ist.
- 2. Zum vorliegenden Vorschlag der Kommission, der im engen Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Stärkung der Rolle der ESAs zur besseren Aufsicht über die EU-Finanzmärkte und einem beschleunigten Aufbau der Kapitalmarktunion (BR-Drucksache 697/17 (PDF) ) steht, weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
- - Für nicht erforderlich hält der Bundesrat es, zum jetzigen Zeitpunkt die Zuständigkeit für die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übertragen. Diese Dienste unterliegen ab Anfang Januar 2018 erstmals EU-einheitlichen Aufsichtsstandards, deren Einhaltung von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht wird. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese einheitlichen Standards für das gewünschte Maß an Konvergenz in der Aufsicht sorgen werden. Von daher ist aus Sicht des Bundesrates derzeit das Bedürfnis nicht ausreichend belegt, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten zum jetzigen Zeitpunkt unmittelbar auf die ESMA zu übertragen.
- - Kein wirkliches Bedürfnis für eine direkte EU-Aufsicht sieht der Bundesrat auch in dem Vorschlag, die Beurteilung interner Modelle, die bei Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung verwendet werden, praktisch auf die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) zu Lasten der nationalen Aufsicht zu übertragen. Gerade im Bereich der Verwendung interner Modelle ist eine laufende Überprüfung notwendig, die vor Ort geleistet werden muss. Die EIOPA sollte ihre vorhandenen Befugnisse vorrangig zur Durchsetzung einer einheitlichen Aufsicht nutzen. Mit der angestrebten Verlagerung würden Doppelstrukturen geschaffen, die Rechtsunsicherheit und höhere Kosten zur Folge hätten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich gegen die Schaffung von Doppelstrukturen in der Aufsicht durch die ESAs einzusetzen.
B
- 3. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.