TOP 7 der 804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
Der Bundesrat beschließt gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2005 mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages dahingehend zu verändern, dass
- - von der Einführung einer Kappung bei der Mineralölsteuerrückerstattung Abstand genommen wird und die geplanten Einsparungen über eine lineare Kürzung je Liter realisiert werden,
- - von der Einführung eines Selbstbehalts abgesehen wird und
- - die landwirtschaftlichen Lohnunternehmen auch weiterhin an der Mineralölsteuerrückerstattung unter den vorgenannten Prämissen partizipieren.
Begründung
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Kürzungen bei der Agrardieselsteuerrückerstattung in der beabsichtigten Form nicht vertretbar sind.
Die drastisch gestiegenen Energiepreise führen in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus und der Fischerei zu erheblichen Einkommenseinbußen. Diese werden durch die gravierenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten verstärkt.
Durch die Vorschläge der Bundesregierung, - Einführung einer Kappungsgrenze bei 10.000 Liter, Ausschluss der landwirtschaftlichen Lohnunternehmer von der Rückerstattung, Abzug eines Selbstbehalts von 350 Euro werden zusätzlich Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Deutschlands initiiert. Während die Kappungsgrenze zu einseitigen Belastungen der landwirtschaftlichen Unternehmen ab einer Betriebsfläche von ca. 90 ha führt, trifft der Selbstbehalt insbesondere Kleinstbetriebe. Die pauschale Kürzung widerspricht prinzipiell dem Grundgedanken der Mineralölsteuerrückerstattung und dem Grundsatz der Chancengleichheit für alle Betriebsformen.