Punkt 15 der 916. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2013
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das europäische und deutsche Pflanzenschutzrecht dazu verpflichtet, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Das Spritzen beispielsweise von Getreide kurz vor der Ernte ist aus Verbrauchersicht als besonders problematisch anzusehen, da hierbei eine erhöhte Gefahr besteht, dass Rückstände im Lebensmittel verbleiben. Die gefundenen Mengen liegen zwar regelmäßig nicht über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ist jedoch ein verbesserter Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen erforderlich.
- 2. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die regelmäßige Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) nicht der guten fachlichen Praxis entspricht.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für ein grundsätzliches Verbot der Anwendung von Glyphosat zur Abreifebeschleunigung von Getreide einzusetzen und allenfalls klar abgegrenzte Ausnahmen zuzulassen.
Begründung:
Eine nah am Erntezeitpunkt liegende Anwendung von Glyphosat zur Reifebeschleunigung (Sikkation) stellt vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette dar. Insbesondere dieser Anwendungsbereich bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung. Die regelmäßige Verwendung des Mittels allein aus logistischen Gründen zur Steuerung des Erntezeitpunktes ist abzulehnen. Sie ist auf besondere Fälle wie z.B. Spätverunkrautung aufgrund von Spätfrostschäden und damit verbundener erschwerter oder nicht möglicher Ernte zu beschränken.