Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 11. Oktober 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/6626 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz - Drucksache 016/5051 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 09.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 063/07 (PDF)