Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage allgemein
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Thema "Beschränkung von Phosphorverbindungen in Wasch- und Reinigungsmitteln" im weiteren EU-Verfahren verstärkt unter Beachtung von Sach- und Zeitzielen nach der Wasserrahmenrichtlinie zu verfolgen.
Begründung:
In Auswertung der ersten Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie (eu/00_0400_60gs.htm ) ist festzustellen, dass die Belastungen und Einträge von Phosphorverbindungen zwar in den letzten Jahren in Deutschland zurückgegangen sind, jedoch die Einträge von Phosphorverbindungen, auch aus Punktquellen, noch dazu führen, dass die Phosphorbelastungen in den Gewässern zu hoch sind und damit die Zielerreichung eines guten Zustands bis 2015 in über 80 Prozent der Wasserkörper gefährdet ist.
Ähnliche Ergebnisse sind in internationalen Flussgebieten zu finden. Deshalb ist es wichtig, dass insbesondere Maßnahmen nach dem Verursacherprinzip ergriffen werden.
Eine technische Prüfung und Befassung zur Reduzierung von Phosphorverbindungen in Maschinengeschirrspülmitteln sollte auf EU-Ebene verstärkt favorisiert werden.
Zu Artikel 16
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, die in Artikel 16 des Vorschlags bestimmte Frist zur Bewertung der Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Maschinengeschirrspülmitteln vom 31. Dezember 2014 auf den 31. Dezember 2012 zu verkürzen.
Maschinengeschirrspülmittel machen heute etwa 30 000 t des Phosphatverbrauchs im deutschen Haushaltsbereich aus; erste geeignete phosphorfreie Mittel sind bereits im deutschen Handel. Um die Weiterentwicklung phosphorarmer Maschinengeschirrspülmittel weiter voranzutreiben, sollte die Frist zur Bewertung der Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Maschinengeschirrspülmittel wie vorgeschlagen verkürzt werden.