Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß § 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.