Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2012
Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium des Innern Berlin, 16. Oktober 2013
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung) sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Prävention) und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Eigensicherung) erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zu unterrichten.
Anliegend übersenden wir auch zu Ihrer Information den vom Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2012.*
Mit freundlichen Grüßen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dr. Hans-Peter Friedrich
*. Wird als Bundestags-Drucksache 17/14835 verteilt.