Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011 Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)
In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:
'10a. Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Die Angaben
"ASL Aschersleben-Staßfurt" "AZE Anhalt-Zerbst", "BBG Bernburg", "BÖ Bördekreis", "BTF Bitterfeld", "DE Dessau, Stadt", "HBS Halberstadt", "KÖT Köthen", "ML Mansfelder Land", "MQ Merseburg-Querfurt", "OK Ohrekreis", "QLB Quedlinburg", "SBK Schönebeck", "SGH Sangerhausen", "SK Saalkreis", "WR Wernigerode" und "WSF Weißenfels"
werden gestrichen.
- bb) Nach der Angabe "ABG Altenburger Land" wird die Angabe "ABI Anhalt-Bitterfeld" eingefügt.
- cc) Nach der Angabe "BIT Bitburg-Prüm" wird die Angabe "BK Börde" eingefügt.
- dd) Nach der Angabe "DD Dresden, Stadt" wird die Angabe " Dessau-Roßlau, Stadt" eingefügt.
- ee) Nach der Angabe "HY Hoyerswerda, Stadt" wird die Angabe "HZ Harz" eingefügt.
- ff) Nach der Angabe "MS Münster" wird die Angabe "MSH Mansfeld-Südharz" eingefügt.
- gg) Nach der Angabe "SIM Rhein-Hunsrück-Kreis" wird die Angabe "SK Saalekreis" eingefügt.
- hh) Nach der Angabe "SLF Saalfeld-Rudolstadt" wird die Angabe "SLK Salzlandkreis" eingefügt.
- aa) Die Angaben
- b) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach der Angabe "ASD Aschendorf-Hümmling in Papenburg-Aschendorf Emsland" wird die Angabe "ASL Aschersleben Staßfurt Salzlandkreis" eingefügt.
- bb) Nach der Angabe "AU Aue Aue-Schwarzenberg" wird die Angabe "AZE Anhalt-Zerbst Anhalt-Bitterfeld" eingefügt.
- cc) Nach der Angabe "AZE Anhalt Zerbst Anhalt-Bitterfeld" wird die Angabe "BBG Bernburg Salzlandkreis" eingefügt.
- dd) Nach der Angabe "BNA Borna Leipziger Land" wird die Angabe "BÖ Bördekreis Börde" eingefügt.
- ee) Nach der Angabe "BSK Beeskow Oder-Spree" wird die Angabe "BTF Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld" eingefügt.
- ff) Nach der Angabe "HAB Hammelburg Bad-Kissingen" wird die Angabe "HBS Halberstadt Harz" eingefügt.
- gg) Nach der Angabe "KÖN Königshofen i. Grabfeld Rhön-Grabfeld" wird die Angabe "KÖT Köthen Anhalt-Bitterfeld" eingefügt.
- hh) Nach der Angabe "MHL Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis" wird die Angabe "ML Mansfelder Land Mansfeld-Südharz" eingefügt.
- ii) Nach der Angabe "MON Monschau Aachen" wird die Angabe "MQ Merseburg-Querfurt Saalekreis" eingefügt.
- jj) Nach der Angabe "ÖHR Öhringen Hohenlohekreis" wird die Angabe "OK Ohrekreis Börde" eingefügt.
- kk) Nach der Angabe "QFT Querfurt Merseburg-Querfurt" wird die Angabe "QLB Quedlinburg Harz" eingefügt.
- ll) Nach der Angabe "SBG Strasburg Uecker-Randow und Mecklenburg-Strelitz" wird die Angabe "SBK Schönebeck Salzlandkreis" eingefügt.
- mm) Nach der Angabe "SFT Staßfurt Aschersleben-Straßfurt" wird die Angabe "SGH Sangerhausen Mansfeld-Südharz" eingefügt.
- nn) Nach der Angabe "WOS Wolfstein Freyung-Grafenau" wird die Angabe "WR Wernigerode Harz" eingefügt.
- oo) Nach der Angabe "WS Wasserburg a. Inn Rosenheim" wird die Angabe "WSF Weißenfels Burgenlandkreis" eingefügt.'
Begründung:
Die letzte Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2007, aus der im Verkehrsblatt bereits zulassungsrechtliche Konsequenzen gezogen worden sind, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun auch in der insoweit maßgeblichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ihren Niederschlag finden.