Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)
Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. September 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.