Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rechtsstellung der Bahnkunden und zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. November 2003 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rechtsstellung der Bahnkunden und zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Verbraucherschutz im Bereich des Eisenbahnpersonenverkehrs nachhaltig zu verbessern.

Bei der Privatisierung der Deutschen Bahn sind die Rechtsverhältnisse zu den Kunden nicht ausreichend konsequent weiterentwickelt worden. Eine Verbesserung der Rechtsstellung der Bahnkunden als Verbraucher ist dringend angebracht. Eine gelungene Bahnreform sollte als Ergebnis auch vorweisen können, dass sich die Fahrgäste allgemeiner rechtlicher Instrumentarien bedienen können.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und ihren Fahrgästen, wie sie derzeit bestehen, sind grundsätzlich privatrechtlicher Natur (Beförderungsverträge). Dieses privatrechtliche Nutzungsverhältnis wird aber beispielsweise in wichtigen Sonderbereichen durch öffentlichrechtliche Regelungen des Bundes, namentlich die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) von 1938, zu Lasten der Verbraucher modifiziert. Die Deutsche Bahn AG ist nunmehr als Kapitalgesellschaft ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen und damit kein Staatsbetrieb mehr. Aus der Rechtsform der Deutschen Bahn AG kann daher kein Grund mehr für eine öffentlichrechtliche Modifizierung der privatrechtlichen Beförderungsverträge hergeleitet werden.

Inhaltlich werden durch die EVO wichtige Rechte der Bahnkunden als Verbraucher wie insbesondere Ansprüche der Fahrgäste bei Verspätung und Ausfall von Zügen ausgeschlossen (§ 17). Der Fahrgast hat nach der gegenwärtigen Rechtslage auch dann den vollen Fahrpreis zu zahlen, wenn die Beförderung mit der Deutschen Bahn AG absolut mangelhaft ist.

In keinem anderen rechtlichen Bereich muss der Verbraucher für eine mangelhafte Leistung den vollen Preis bezahlen bzw. gegen seinen Willen eine mangelhafte Leistung abnehmen. Fahrgäste der Deutschen Bahn sind gegenwärtig bei vielen Problemen allein auf Kulanz des Dienstleistungsunternehmens angewiesen. Selbst umfangreiche Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können aber einen gesetzlichen Rahmen nicht ersetzen, der für einen modernen, effektiven Verbraucherschutz im Eisenbahnverkehr sorgt.

Langfristig sind auch auf EU-Ebene Regelungen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu erwarten. Um so wichtiger erscheint es nach dem Grundsatz der Subsidiarität, dass auch national die erforderlichen Regeln geschaffen werden.

So gibt es beispielsweise in Großbritannien und in den Niederlanden bereits Ausgleichszahlungen bei Verspätungen.

Es ist anzustreben, dass Mehraufwendungen für die Bahn, die bei einer entsprechenden Neuregelung entstehen, durch eine Optimierung der betrieblichen Abläufe begrenzt werden. Dadurch könnten die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn mit anderen Verkehrsträgern und die für die Bahn angestrebte Privatisierungsfähigkeit verbessert werden. Optimierte Abläufe und die damit verbundene Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sollten zugleich die Grundlage für die Erwirtschaftung der Mehraufwendungen bilden. Eine Erhöhung der allgemeinen Beförderungsentgelte zu einem Ausgleich der Mehraufwendungen sollte dagegen weitestmöglich vermieden werden.