Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (KOM (2006) 0250 - C6-0186/2006 - 2006/0080(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 314590 - vom 9. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. September 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0250)1,
- in Kenntnis des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel,
- gestützt auf Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0186/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0239/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Übereinkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.