Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz - Antrag des Landes Niedersachsen -

839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007

A

Der Agrarausschuss (A) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Absatz 2

Absatz 2 ist wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der im Entschließungsantrag von Niedersachsen geforderte diskriminierungsfreie Netzzugang ist bereits im Energiewirtschaftsgesetz und der Gasnetzzugangsverordnung geregelt. In dieser ist eine Vorranglösung für Biogas bereits für Netzengpässe geregelt, die aber noch hinsichtlich eines absoluten Vorrangs verstärkt werden kann.

Die ebenfalls im Entschließungsantrag geforderte Schaffung von Instrumenten zur Förderung der Einspeisung von Biogas im Rahmen der anstehenden EEG-Novellierung ist in dieser allgemeinen Form zu unbestimmt. Dazu ist zu sagen, dass das EEG ein Stromeinspeisegesetz ist mit Kostenwälzung über die Stromnetzbetreiber auf die Stromkunden. Es kann daher kein Gaseinspeisegesetz sein und nur bestimmte Stromerzeugungstechnologien fördern. Das EEG enthält aber bereits das so genannte Äquivalenzprinzip, wonach Stromerzeugung aus anderenorts eingespeistem Biogas vergütungsfähig ist.

Die im letzten Satz des Entschließungsantrags geforderte Aufhebung des EEG-Ausschließlichkeitsprinzips zusammen mit der Abschaffung des 20 MW-Deckels ist nicht hinreichend begründet. Eine Vergütungsfähigkeit auch für den kombinierten Einsatz von Biogas und Erdgas würde nicht nur eine aufwändige Trennung bei der Erfassung des vergütungsfähigen Stromanteils erfordern, sondern auch eine Ausweitung der EEG-Gesamtvergütung und damit Verbraucherkosten zur Folge haben. Die Forderung ist auch deshalb nicht begründet, weil der Antragsteller nicht nachweist, dass die größeren Blockheizkraftwerke auch tatsächlich einer EEG-Förderung bedürfen; Spitzenlastkraftwerke können ohnehin höhere Erträge erwirtschaften. Aus dem gleichen Grund der nicht nachgewiesenen Fördernotwendigkeit kann auch nicht der Abschaffung des 20 MW-Deckels zugestimmt werden.

2. Zu Absatz 2 Satz 3 bis 5

In Absatz 2 sind der dritte, vierte und fünfte Satz wie folgt zu fassen:

3. Zu Absatz 2 Satz 6 - neu -Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

B

Die Beratungen des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten sind noch nicht abgeschlossen.*