Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Freistaat Sachsen
Dresden, 7. Dezember 2016
Ministerpräsident

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Sächsische Staatsregierung, die Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Thüringer Landesregierung haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zuzuleiten.

Ich bitte Sie, diesen Antrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Stanislaw Tillich

Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Eine zentrale Forderung der Bürgerbewegung der ehemaligen DDR im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/90 war, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben sollte, Zugang zu allen Informationen zu erhalten, die der Staatssicherheitsdienst über die eigene Person dokumentiert hatte. Dieses Anliegen wurde mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz umgesetzt. Die persönliche Akteneinsicht ist seit über 25 Jahren eine zentrale Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Mehr als die Hälfte aller aufgefundenen Stasi-Unterlagen lagern in den Archiven der Außenstellen. Daher wurden bisher auch rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht dorthin gerichtet. In den Außenstellen besteht neben der Möglichkeit der Antragstellung auf Akteneinsicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz für die Bürger auch die Gelegenheit, zu Fragen der Akteneinsicht eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Durch den Bestand der Außenstellen wird gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger, unproblematische, zügige und wohnortnahe Einsicht in die sie betreffenden Akten nehmen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, als dass zunehmend ältere, und damit gesundheitlich beeinträchtigte Menschen das Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen werden.

Die Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik leisten auch im Rahmen der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch die bei den Außenstellen angegliederten Informations- und Dokumentationszentren, einen wichtigen Beitrag bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts in den Regionen und tragen dazu bei, das Bewusstsein für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat auch bei den kommenden Generationen, die nicht über persönliche Erfahrungen mit oder in einer Diktatur verfügen, zu schärfen. Ein dafür notwendiges umfangreiches Ausstellungs-, Bildungs- und Veranstaltungsprogramm kann allein vor Ort, von den ansässigen Akteuren geleistet werden. Darüber hinaus leisten die Außenstellen auch einen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit für Schüler, Lehrer und Studenten.

Auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 9. Juni 2016 beschlossenen Antrags Drucksache 18/8705 ist die Entscheidung über die Umstrukturierung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in die nächste Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vertagt worden. Der Bundesbeauftrage und das Bundesarchiv sollen zur dauerhaften Sicherung der Stasiakten ein gemeinsames Konzept erarbeiten. Dabei soll beachtet werden, dass bei der Neuregelung keine Verschlechterung bei Aktenzugang und Akteneinsicht eintreten soll.

Im Hinblick auf dieses zu erstellende Konzept und den damit noch anhaltenden Diskussionsprozess ist es erforderlich, dass auch die Bundesländer die Unverzichtbarkeit der Beibehaltung der bisherigen Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Gewährleistung eines möglichst ortsnahen Zugangs für die Bürger zu den Stasi-Akten zum Ausdruck bringen.