Punkt 43d der 828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in folgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Vertreter/innen zur ständigen Teilnahme:
Kooperation
Spezifische Konfiguration (übergreifende Themen)
- 1. einen Vertreter des Landes Niedersachsen,
Ministerium für Wissenschaft und Kultur
(Rüdiger Eichel)
Gesundheit - 2. eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
(Dr. Doris Schnabel)
Ernährung, Landwirtschaft und Biotechnologie - 3. einen Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt,
Kultusministerium
(Ministerialrat Thomas Reitmann)
Informations- und Kommunikationstechnologien - 4. einen Vertreter des Landes Hessen,
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
(Dr. Torsten Rossmann)
K* (bei Annahme entfällt Ziffer 5) - 5. einen Vertreter des Freistaates Bayern,
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(Ministerialrat Dr. Ing. Ulrich Steger)
Nanowissenschaften und -technologien, Materialforschung und neue Produktionstechnologien - 6. einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg,
K* (bei Annahme entfällt Ziffer 7)
Behörde für Wissenschaft und Forschung
(Christian Harringa)
* Der Ständige Beirat hat sich in seiner Sitzung am 22. November 2006 für eine Benennung durch den K ausgesprochen. ... - 7. einen Vertreter des Freistaates Thüringen,
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit
(Ministerialrat Dr. Hans-Helmut Große)
Energie - 8. einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
(Leitender Ministerialrat Dr. Heinz Baues)
Umwelt und Klimawandel - 9. einen Vertreter des Landes Schleswig-Holstein,
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
(Thilo Kuhn)
Transport (einschließlich Luftfahrt) - 10. eine Vertreterin des Landes Niedersachsen,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(Dr. Ing. Dagmar Linse)
Sozioökonomische Forschung und Geisteswissenschaften - 11. einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
(Dr. Achim Weber)
Sicherheit und Weltraum** - 12. einen Vertreter des Freistaates Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(Ministerialrat Karl Schumacher)
Sicherheit
(falls Formation von Weltraum getrennt wird) - 13. einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
(Dr. Achim Weber)
Zweites Spezifisches Programm "Ideen" - 14. einen Vertreter des Freistaates Bayern,
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
(Ministerialrat Hans-Joachim Scholz)
Drittes Spezifisches Programm "Menschen/Mobilität" - 15. eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg,
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
(Ines Busch)
Viertes Spezifisches Programm "Kapazitäten"
Infrastrukturen
** Sofern eine Trennung der Formation in "Sicherheit" und "Weltraum" vorgenommen wird, gilt diese Empfehlung auch für eine Formation "Weltraum". - 16. einen Vertreter des Freistaates Thüringen
Thüringer Kultusministerium
(Ministerialrat Dr. Joachim Niklaus)
KMU-Maßnahmen - 17. einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
(RegAng Dr. Thorsten Gluth)
Wissensregionen, Forschungspotential und kohärente Entwicklung der Politiken - 18. einen Vertreter des Landes Berlin,
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
(Senatsrat Bernd Lietzau)
Wissenschaft in der Gesellschaft - 19. eine Vertreterin des Landes Brandenburg,
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
(Dr. Inge Schlotzhauer)
Internationale Zusammenarbeit - 20. eine Vertreterin der Freien Hansestadt Bremen,
Senator für Bildung und Wissenschaft
(Gaby Lange)
Fünftes Spezifisches Programm "EURATOM"
Fusion - 21. einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Woldemar Venohr)
Kernspaltung - 22. einen Vertreter des Freistaates Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Leitender Ministerialrat Dr. Gerhard Olk)
- 23. Die Benennungen gelten bis zur Halbzeitbewertung des 7. Forschungsrahmenprogramms (drei einhalb Jahre).
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Programmausschüsse zu den Spezifischen Programmen können erst nach der Verabschiedung des 7. Forschungsrahmenprogramms und der Spezifischen Programme im EU-Wettbewerbsrat und im Europäischen Parlament bestellt werden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aber bereits jetzt (mit Schreiben des Generaldirektors der Generaldirektion Forschung vom Sommer 2006) aufgefordert, Vertreterinnen und Vertreter für die zu erwartenden Programmausschüsse zu benennen. Diese werden in die in diesem Herbst anstehenden Sitzungen zur Beratung der Arbeitsprogramme für 2007 geladen. Daher nehmen der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen bereits jetzt die Benennung der Ländervertreter vor. Die Bundesseite hat diese Benennungen bereits getätigt.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen sprechen sich nachdrücklich dafür aus, das Benennungsverfahren auf drei einhalb Jahre zu begrenzen und damit zur Halbzeitbewertung (midtermreview) des 7. Forschungsrahmenprogramms eine Neubenennung zu ermöglichen. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen widersprechen damit dem vorliegenden Vorschlag (BR-Drucksache 744/06 (PDF) ), die Benennung bis zum Auslaufen des 7. Forschungsrahmenprogramms vorzunehmen.
Das 7. Forschungsrahmenprogramm wird erstmalig seit Bestehen der Europäischen Forschungsrahmenprogramme für eine 7-jährige Laufzeit verabschiedet. In der Vergangenheit betrug die Laufzeit der Forschungsrahmenprogramme längstens fünf Jahre. Ein Festhalten am Prinzip der Benennung für die Dauer eines Programms ist daher nicht mehr sinnvoll. Bei einer neu etablierten Laufzeit von sieben Jahren sollte daher ein vermittelnder Weg gesucht werden, um die Rückbindung der Bundesratsbeauftragten gewährleisten zu können. Die Benennung für die Hälfte der Laufzeit von sieben Jahren trägt nicht nur dem im Bundesrat üblichen Benennungszeitraum von drei Jahren, sondern zudem dem Gedanken des Ausgleichs zwischen den Ländern Rechnung.