Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/6985 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts - Drucksache 016/6541 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 wird die Nummer 48 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc gestrichen.
- 2. Artikel 11 Nr. 2 wird gestrichen.
- 3. Artikel 11 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
"3. § 145 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 2 werden die Wörter "die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz oder" gestrichen und die Wörter "für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Zwölften Buch" durch die Wörter "Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" ersetzt.
- bb) In Nummer 3 werden die Wörter "der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der anerkannten Schädigung auf wenigstens 70 Prozent" durch die Wörter "ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70" und die Wörter "auf wenigstens 50 Prozent" durch die Wörter "von mindestens 50" ersetzt.
- b) In Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter "Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen" durch die Wörter "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen" ersetzt."
- a) Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt geändert:
Fristablauf: 30.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 541/07 (PDF)