Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 142. Sitzung am 23. November 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/7698 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG) - Drucksache 17/7418 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 16.12.11 Erster Durchgang: Drucksache. 521/11 (PDF)