Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe "Energiefragen")
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die Ratsarbeitsgruppe "Energiefragen" ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.