828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
A
- 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 2 ( § 46a SGB XII)
In Artikel 2 sind in § 46a Satz 2 nach dem Wort "trägt" das Wort "jeweils" und nach dem Wort "Ausgaben" die Wörter "in den Ländern" einzufügen.
Begründung (nur für das Plenum):
Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf so aufzufassen ist, dass jedes Land künftig jeweils 20 % der Grundsicherungsausgaben des Landes vom Bund als Ausgleich erhält. Die vorgeschlagene Änderung dient lediglich der entsprechenden Klarstellung.
Damit regelt der Gesetzentwurf nicht nur den vom Bund zu leistenden Gesamtbetrag als 20 %-Anteil der Gesamtausgaben der Länder bei der Grundsicherung, sondern auch bereits die konkrete Aufteilung auf die Länder nach dem gleichen Anteil.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
- 3. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik schlägt dem Bundesrat vor, Frau Staatsministerin Christa Stewens (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.